Guten Tag, in wie weit werden auch eingebürgerte Migrant*innen in dem Selbstbetimmungsgesetz mitgedacht? Werden sie bei doppelter Staatsbürgerschaft auch ebenfalls im Geburtsland anerkannt?
Sehr geehrter Herr Lehmann,
das Selbstbestimmungsgesetz befindet sich ja nun im Prozess.
In wie weit werden auch eingebürgerte Migrant*innen in dem Selbstbetimmungsgesetz mitgedacht?
Werden sie bei doppelter Staatsbürgerschaft auch ebenfalls im Geburtsland anerkannt, wenn beides EU-Staatsbürgerschaften sind? Gibt es hierfür eine Abmachung innerhalb der EU? Oder werden die trans* Personen mit zwei verschiedenen offiziellen "Identitäten" leben müssen innerhalb der EU?
Freundliche Grüße
M. S.
Guten Tag Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 17. Juni zum Selbstbestimmungsgesetz.
In der Tat ist die von Ihnen gestellte Frage nicht ganz einfach zu beantworten. Grundsätzlich regeln sich solche Ankerkennungen über das internationale Privatrecht. Wir gehen derzeit davon aus, dass die gegenseitige Anerkennung kein Problem mit anderen europäischen Ländern (z. B. Belgien, Dänemark, Irland, Island, Luxemburg, Malta, Norwegen, Portugal, Schweiz) darstellen wird, die ähnliche rechtliche Regelungen haben. Da wir uns jedoch erst noch im Gesetzgebungsprozess befinden, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaue Antwort auf die Frage geben.
Mit besten Grüßen
Sven Lehmann MdB