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Sven Lehmann
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Ralf M. •

Es wird wieder ein Antrag der Grünen zum Verbot der Homöopathie als Kassenleistung gestellt. Wie stehe Sie dazu?

Sehr geehrter Herr Lehmann,

solch einen Antrag hatten wir bei den letzten Bundestagswahlen von Seiten der Grünen, initiiert durch Hr. Tim Demisch und die Argumente sind gleich geblieben, es soll eine potenziell lebensgefährliche Therapie sein, da es Patienten gäbe, die auf "wirksame Therapien" verzichten würden. In unserem Kreis von Homöopathen arbeiten wir seit über 35 Jahren für die Gesundheit unserer Patienten zu erhalten bzw. wiederherzustellen und dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten und Krankenhäuser der Region. Wir verzichten nicht auf schulmedizinische Abklärung der Symptome unserer Patienten und raten unseren Patienten immer, sich auch durch die verschiedenen Fachärzte untersuchen und begleiten zu lassen, wenn es die Erkrankung erfordert. Wir möchten ein Miteinander und nicht eine Ausgrenzung, wir suchen immer die bestmögliche Therapie für unsere PatientInnen. Der Patient muss die Therapiewahl frei entscheiden können, da es ein demokratisches Recht ist.

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Antwort von
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Guten Tag Ralf M. E., 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wahlfreiheit im Gesundheitswesen bedeutet, dass Versicherte die Möglichkeit haben, sich im Krankheitsfall zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und Therapien zu entscheiden. Dafür braucht es Therapievielfalt und das Selbstbestimmungsrecht der Patient*innen. Im Sinne der Wahlfreiheit spielen auch Angebote der anthroposophischen Medizin eine Rolle. Sie stellen für zahlreiche Menschen eine Ergänzung zur Schulmedizin dar. Dort, wo Komplementärmedizin die Schulmedizin wirksam ergänzen kann, sollte dies fortgeführt werden. Das große Interesse einiger Patient*innen an anthroposophischer Medizin ist auch eine Reaktion auf die mangelnde Zuwendung und Patient*innenenorientierung in der Medizin und Ausdruck eines Bedürfnisses nach einem ganzheitlichen Ansatz. Dem muss sich die Gesundheitspolitik stellen und die Bedingungen für eine den Menschen zugewandte Versorgung verbessern. Im Sinne der bestmöglichen Versorgung aller Bürger*innen treten wir außerdem für eine stärkere Förderung der Grundlagenforschung sowie klinischer Studien, Versorgungsforschung und translationaler Studien in der Medizin ein.

Anders als häufig dargestellt werden homöopathische Leistungen nicht grundsätzlich von allen Kassen als Regelleistung übernommen. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, die einige Kassen anbieten. Das deutsche Gesundheitssystem sieht vor, dass Krankenkassen diejenigen Leistungen erstatten dürfen, die einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen für Patient*innen haben. Ob ein solcher Nutzen vorliegt, entscheiden die Gremien der Selbstverwaltung nach intensiver Prüfung. Darüber hinaus können die Kassen freiwillige Zusatzleistungen anbieten, zu denen u.a. auch Dinge wie eine Zahnreinigungen oder komplementärmedizinische Leistungen zählen, für die kein hinreichender wissenschaftlicher Zusatznutzen nachgewiesen ist. Wir finden es angesichts der großen Belastung der Menschen durch steigende Krankenkassenbeiträge richtig, Ausgaben hinsichtlich ihrer medizinischen Wirksamkeit auf den Prüfstand zu stellen. Trotz allem dürfen dabei die offensichtlich notwendigen strukturellen Reformen zur Abwendung weitere Beitragssteigerungen nicht aus dem Auge verloren werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann

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