Besteht zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz / Tranidentität auch eine Änderung des deutschen Namensrechts / Vornamen, so dass auch Nonbinäre berücksichtigt werden?
Auskunft zum geplanten Selbstbestimmungsrecht / Vornamenswahl, vgl. geltentendes Recht in der Schweiz
Sehr geehrter Herr Lehmann, bezüglich des Selbstbestimmungsgesetzes zur Transidentität würde mich insbesondere das Vornamensrecht in Hinblick auf Non-Binäre interessieren: Ist vorgesehen, wie in der Schweiz nun seit 01.01.2022 möglich, unabhängig vom eigenen Geschlechtseintrag, welcher selbst wiederum frei gewählt werden kann, eigengeschlechtliche und gegengeschlechtliche Namen zu wählen und zu mischen, wie etwa «Norbert Natalie»? Ich möchte hier explizit die neutralen Namen wie «Kim» und dergleichen unerwähnt belassen.
Siehe Link zum Schweizer Bundesamt für Justiz: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/zivilstand/faq/geschlechtsaenderung.html
Sehr gerne erwarte ich Ihre Antwort und mit herzlichem Dank
Anna-Sophia K.
Guten Tag Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 27. Dezember zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz planen wir innerhalb der Bundesregierung, ein einfaches und einheitliches Verfahren zu schaffen, bei dem trans*, inter* und nicht-binäre Menschen unkompliziert ihren Geschlechtseintrag und Namen ändern können. Damit ersetzen wir nach rund 40 Jahren das diskriminierende Transsexuellengesetz, welches bislang eine Begutachtung der antragsstellenden Person voraussetzt.
Aktuell arbeiten die federführenden Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Justiz mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf, welcher auf den im Sommer 2022 vorgestellten Eckpunkten (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/eckpunkte-fuer-das-selbstbestimmungsgesetz-vorgestellt-199378) beruht. Hier wurde festgehalten, dass die Änderung des Geschlechtseintrages und Vornamens für transgeschlechtliche sowie nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen einheitlich geregelt werden soll und nicht, wie bisher, in zwei verschiedenen Gesetzen mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zur konkreten Ausgestaltung bzw. der Abstimmung einzelner Aspekte des Gesetzes zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft geben kann. Sobald der Entwurf veröffentlicht ist, wird es im Rahmen des regulären parlamentarischen Prozesses noch Raum für Diskussionen und Rückfragen zu einzelnen Punkten geben. Sollten Sie vorab weitere Fragen zum Selbstbestimmungsgesetz haben, kann ich Ihnen das FAQ des BMFSFJ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet/fragen-und-antworten-zum-selbstbestimmungsgesetz-199332) empfehlen.
Mit besten Grüßen
Sven Lehmann MdB