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Sven Lehmann
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Frage von Regina M. •

Assange veröffentlichte Dokumente, die Kriegsverbrechen aufdecken. Er ist unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Setzen Sie sich für seine Freilassung und damit für die Pressefreiheit ein?

Sehr geehrter Herr Lehmann,

die Veröffentlichung solcher Dokumente ist Bestandteil des investigativen Journalismus und durch das Recht auf Pressefreiheit gedeckt. Der Journalist Julian Assange befindet sich jedoch seit 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London in Isolationshaft. Die UN definiert Isolationshaft über 15 Tage als Folter.
Dieses Vorgehen verletzt nicht nur grundlegendste Rechte eines Einzelnen, es dürfte auch andere Journalisten davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Rechtsstaatlichkeit & Pressefreiheit – Errungenschaften, auf die wir Europäer zu Recht stolz sind. Im Fall Assange werden sie auf verstörende Weise mit Füßen getreten.
Die Entscheidungsträger sitzen in GB bzw. in den USA. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit auf europäischem Boden ist jedoch Grund genug, auf allen politischen Ebenen den größtmöglichen Druck auf diese auszuüben. Wir bitten Sie herzlich um Ihren Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen
FreeAssange Ulm

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Guten Tag Regina M.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement für Pressefreiheit weltweit – insbesondere für Julian Assange. Die Grüne Bundestagsfraktion verfolgt den Fall von Julian Assange seit langem mit großer Aufmerksamkeit und Sorge.

Julian Assange, Gründer der Plattform Wikileaks, kann seit mehr als zwölf Jahren nicht mehr in Freiheit leben. Seit April 2019 ist er im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Großbritannien inhaftiert. Wegen seiner Veröffentlichungen, einschließlich der Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan, drohen ihm in den Vereinigten Staaten bis zu 175 Jahre Haft. Der Oberste Gerichtshof von Großbritannien hat im Juni 2023 den Antrag von Assange auf Berufung gegen den Auslieferungsbescheid der britischen Regierung zurückgewiesen. Für den 20.-21. Februar 2024 ist vor dem Londoner High Court eine öffentliche Anhörung angesetzt, in der das Urteil vom Juni 2023 überprüft werden wird. Als letzte Option bleibt Assange vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen. Eine entsprechende Klage könnte aufschiebende Wirkung bzgl. der Auslieferung in die USA entfalten.

Wir sind, wie viele Menschenrechtsorganisationen, sehr besorgt über den Abschreckungseffekt, den eine Auslieferung und ein Gerichtsverfahren in den USA für Pressefreiheit weltweit haben könnten. Es braucht international mehr Schutz für Plattformen wie Wikileaks, für Whistleblower*innen und Journalist*innen und nicht weniger. Eine freie Presse und Kontrolle von Regierungshandeln sind Grundvoraussetzung für das Funktionieren von Demokratien. Die Auslieferung Julian Assanges wäre ein fatales Signal für Presse- und Medienschaffende weltweit. Wir halten sie deswegen für falsch.

Darüber hinaus fürchten wir um die Gesundheit von Julian Assange, der sich derzeit in Einzel- und Isolationshaft befindet. Die nationalen Parlamente aus 46 europäischen Staaten haben sich für die Bewertung elementarer Menschenrechtsfragen mit ihrer parlamentarischen Versammlung des Europarats ein Gremium gegeben, das genau diesem Zweck dient. Wir weisen ausdrücklich auf die Resolution 2317 dieses Gremiums und die dort enthaltenen Forderungen hin.

Bereits im Juli 2022 habe ich mich gemeinsam mit über 80 MdBs von Grünen, SPD, FDP und Linken in einem offenen Brief gegen die Auslieferung Assanges gewendet: https://www.dw.com/de/julian-assange-bundestagsabgeordnete-fordern-freilassung/a-62398404

Mit freundlichen Grüßen,

Sven Lehmann

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