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Sven Lehmann
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Frage von Peter S. •

Frage an Sven Lehmann von Peter S. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Lehmann !
Das Sozialgericht in Karlsruhe hat entschieden das die Coronahilfe zu niedrig ist und eine einmalige Auszahlung an Hartz4 Empfänger zu niedrig sind. Seid Monaten wird das immer vorgeschoben das wir was bekommen. Normalerweise müssten Rückwirkend an dem Tag wie es angefangen ist mir der Pandemie ...Auch wir Geld erhalten.
Alle die berufstätig sind bekommen jeden Monat steuerfrei eine Pandemiehilfe auf Ihr Einkommen. Hartz 4 Empfänger sind auch Menschen die jahrelang gearbeitet haben und Steuern bezahlt haben. Jeder der länger arbeitslos ist wie ein Jahr oder 2 Jahre kommt automatisch in den Abgrund von Hartz4 Leistungen.
Bekommen wir jetzt mehr Geld durch das Urteil des Sozialgerichtes von Karlsruhe.??
Bekommen wir das Geld ausgezahlt mit der Hartz4 Zahlungen??
Ich bitte dich mit Ihrer Patei für uns durchzusetzen.
Vielen Dank
MfG Peter Schneider

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich teile Ihre Ansicht, dass die geplante Einmalzahlung von 150 Euro, die auch erst im Mai 2021 ausgezahlt werden soll, bei Weitem nicht ausreicht um die zusätzlichen Belastungen der Corona-Pandemie zu stemmen. Wir von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben wiederholt im Bundestag gefordert, die Hartz IV-Regelsätze ab Beginn der Pandemie um 100 Euro pro Monat zu erhöhen. Leider waren die Bundesregierung und Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD nicht gewillt, darauf einzugehen, sondern beschränken sich auf die viel zu spät beschlossene Einmalzahlung. Die 150 Euro sind jedoch nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Das Urteil des Sozialgerichts in Karlsruhe vom 24.03.21 haben wir begrüßt, da es unsere Auffassung teilt, dass pandemiebedingt eine Erhöhung des Regelsatzes um 100 Euro monatlich nötig sei. Leider ist dies jedoch eine Einzelfall-Entscheidung, die nur der Klägerin zusätzliches Geld für Masken oder die Bereitstellung dieser als Sachleistung durch das Jobcenter zuspricht. Die Klagen anderer Grundsicherungsbeziehenden, sowohl wieder am Sozialgericht Karlsruhe als auch an Sozialgerichten anderer Städte, hatten leider keinen Erfolg. In den anderen Verfahren waren die Sozialrichter*innen der Auffassung, dass die Zusatzkosten für Masken vom Regelbedarf gedeckt werden könne, da in der Pandemie andere Ausgaben für Kultur oder Mobilität wegfallen würden. Es gibt daher keine einheitliche Meinung der Sozialgerichte. Deshalb ist leider nicht davon auszugehen, dass sich die Bundesregierung noch zu einer Erhöhung der monatlichen Regelsätze für Hartz IV-Beziehende aufgrund der Corona-Pandemie durchringt oder weitere Pandemiehilfen auf den Weg bringt. Mehr Geld für alle Hartz IV-Beziehenden gibt es durch das Sozialgerichtsurteil aus Karlsruhe daher leider nicht.

Wir Grüne kämpfen für eine Überwindung des Hartz IV-Systems und wollen es durch eine Garantiesicherung ersetzen. Die grüne Garantiesicherung ist sanktionsfrei, enthält verbesserte Regelungen für Hinzuverdienste, schafft Bedarfsgemeinschaften schrittweise ab und benötigt weniger Bürokratie. Damit die Garantiesicherung echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichert, braucht es natürlich auch höhere Regelsätze. Ein von uns beauftragtes wissenschaftliches Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Regelsätze dafür etwa 600 Euro pro Monat betragen müssen. Weitere Informationen zu unseren Positionen zu Hartz IV finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/soziales/gruene-garantiesicherung-statt-hartz-iv

Ich hoffe, dass es nach der Bundestagswahl im September auch eine Mehrheit gibt, die grundlegende Verbesserungen für Hartz IV-Beziehende befürwortet. Ich werde mich auch nach der Wahl dafür einsetzen, damit die Regelsätze steigen und unser Konzept der Garantiesicherung so schnell wie möglich umgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Lehmann

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