Frage an Sven Lehmann von Guenther P. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Lehmann, würden Sie sich für ein Verbot der Conversion-Therapie "Homo-Heilung" stark machen"?
Gruß Dr. P.
Sehr geehrter Herr Dr. P.,
Negative und schädliche Effekte von sog. Konversionstherapien auf behandelte Personen sind wissenschaftlich nachgewiesen. Zu diesen zählen neben Ängsten u. a. auch soziale Isolation, Depressionen und erhöhte Suizidalität.
Der Weltärztebund hat bereits 2013 vor sog. Konversions- oder Reparations-Pseudotherapien gewarnt und festgestellt, dass es für sie keine medizinische Indikation gäbe und sie eine ernste Gefährdung für die Gesundheit und die Menschenrechte derjenigen darstellen, die behandelt werden.
Pseudotherapien, die sich gegen Homosexualität oder die sexuelle Orientierung richten, sind daher grundsätzlich gefährlich. Der Staat hat nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) das Recht und die Pflicht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.
In Bezug auf Minderjährige geht diese Schutzpflicht weiter. Insbesondere bei der Gefährdung des Kindeswohls ist der Staat dazu verpflichtet, sein Wächteramt auszuüben (Artikel 6 Absatz 2 Satz 2).
Bei Überschreitung der Grenzen des Elternrechts durch kindeswohlbeeinträchtigenden Missbrauch des Rechts berechtigt und verpflichtet der Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 zu staatlichen Interventionen zugunsten des schutzbedürftigen Kindes. Die Gefährdung des Kindeswohls, die bei den ange- sprochenen Pseudotherapien zweifelsfrei vorliegt, stellt eine materielle Anforderung dar, die den Staat verpflichtet, das staatliche Wächteramt auszuüben.
Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir bereits 2013 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Ahndung von Therapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen forderten.
Wir halten an unseren Forderungen fest und fordern die Regierung auf endlich zu handeln."
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Lehmann