
(...) Es handelt sich um ein Pilotprojekt, welches zusammen mit der Verabschiedung des Berliner Strafvollzugsgesetzes beschlossen werden sollen. Es soll zunächst untersucht werden, ob die Nutzung von neuen Medien im Strafvollzug unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen möglich ist. Es wird nach derzeitigem Stand keinen direkten Internetzugang der Gefangenen geben, sondern zugelassene Seiten (z.B. Fortbildung, Arbeitssuche, Vorbereitung der Entlassung, Zeitungen) werden auf einem Server der Anstalt gespiegelt und diese Inhalte werden zur Verfügung gestellt. (...)