Frage an Sven Kohlmeier von Heike M. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Kohlmeier,
was würden Sie tun, wenn Sie in einer langjährigen Beziehung gewesen wären, sich dann getrennt hätten, die gemeinsamen Kinder bei Ihnen gelebt hätten und Ihr ehemaliger Partner Ihnen die Kinder entfremdet hätte und Sie wiederholt beim Jugendamt um Hilfe gebeten hätten und Ihnen immer wieder gesagt worden wäre, dass man nichts machen könne, der Ex-Partner keinen Beratungsbedarf sehen würde und Sie sich mehrfach beim Vorgesetzten beschwert hätten und Ihre Beschwerden immer abgelehnt worden wären?
Mit freundlichen Grüßen
Heike Michalski
Sehr geehrte Frau Michalski,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider kann ich Ihnen keine konkrete Antwort geben, da mir der genaue Sachverhalt nicht bekannt ist. Sollten Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, mit einem Beratungshilfeschein des zuständigen Amtsgericht (sofern die Voraussetzungen vorliegen) erhalten Sie eine Rechtsberatung für einen Eigenanteil von 10 EUR von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Sollten Sie mit den Handlungen einer Behörde nicht einverstanden sein, empfehle ich Ihnen, eine Petition an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu richten. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen,
mit freundlichen Grüßen
Sven Kohlmeier