Frage an Sven Heinemann von Frederic M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heinemann,
Diese Woche erhielt meine Partnerin von Ihnen einen direkt an sie gesandten Wahlbrief (Werbung), der einen fast offiziellen Charakter erweckte.
Wir fragen Sie: woher haben Sie ihre Anschrift
In welchem Umfang haben Sie Adressen gekauft?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meinem Brief.
Ich habe ihn an rund 20 000 Wahlberechtigte im Wahlkreis 2, der von der Halbinsel Stralau in Friedrichshain bis zur Admiral-Brücke in Kreuzberg reicht und für den ich kandidiere, verschickt.
Nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen (Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften), soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist und die Wahlberechtigten der Weitergabe ihrer Daten nicht widersprochen haben. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
Vom diesem Angebot der Berliner Meldebehörde wurde gegen Gebühr Gebrauch gemacht. Denn Ziel ist es, möglichst viele Menschen in dem Wahlkreis, in dem ich kandidiere, über meine Person, meine bisherige Arbeit als Abgeordneter sowie über meine Ziele zu informieren und Angebote zum Kennenlernen zu machen. Angesichts von rund 30 000 Wahlberechtigten in diesem Wahlkreis erscheint mir eine postalische Ansprache sehr sinnvoll. Zumal dann auch kein Papier verschwendet wird, da nicht alle Haushalte Post bekommen sondern nur die Wahlberechtigten.
Wahlplakate halte ich für nicht so zielführend, deshalb habe ich im Vergleich zu anderen Kandidaten, weniger Plakate von mir in dem Wahlkreis aufgehängt. Und auch mit den Ständen, die ich an Supermärkten, Bahnhöfen und Plätzen mache, kann ich unmöglich so viele WählerInnen erreichen wie mit einem Brief.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Beweggründe und die Grundlage für die persönliche Ansprache durch mich erläutern. Und ich freue mich, wenn Ihre Partnerin meinen Brief nicht als Belästigung sondern als Information empfunden hat.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Heinemann
PS: Wollen Sie künftig keine Weitergabe Ihrer Daten mehr, können Sie diese sperren lassen.
Hier finden Sie die nötigen Informationen dazu: https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/zentrale-einwohnerangelegenheiten/meldeangelegenheiten/dienstleistungen/service.234253.php/dienstleistung/319141/standort/324292/