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Sven Heinemann
SPD
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Frage von Maik M. •

Wann setzen Sie den Bürgerwillen des Volksentscheids "Deutsche Wohnen und Co enteignen!", der über 59% Zustimmung hatte, um?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte:

Die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ haben wir als SPD Berlin zusammen mit der CDU in unserem Koalitionsvertrag als „Vergesellschaftsungsrahmengesetz“ bereits vereinbart. Hierzu hat der Senator der von der SPD geführten Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, bereits im August letzten Jahres, nach dem positiven Votum der Expert*innen-Kommission für ein solches Gesetz, den Prozess für die Erarbeitung eines solchen Gesetzes gestartet. Derzeit wird dieses Gesetz vom Senat geprüft, um späteren verfassungsrechtlichen Einwänden gegen dieses vorzubeugen. 

Hier sind wir dann auch bei dem Knackpunkt, den Sie zurecht monieren, nämlich eine zeitnahe Umsetzung. Derzeit ist für die Weiterführung des Entwurfes die CDU-geführte Senatsverwaltung für Finanzen zuständig, sodass wir als SPD nur geringfügigen Einfluss auf die Arbeitsprozesse dieses Hauses haben. Wir warten genauso wie auch Sie auf eine entsprechende Antwort bzw. einen Entwurf von eben dieser Senatsverwaltung, was auch kürzlich unser Fraktionsvorsitzender im Abgeordnetenhaus, Raed Saleh, angemahnt hat mit den Worten: "Ich erwarte, dass wir zeitnah eine Lösung präsentiert bekommen, wie ein solches Gesetz auf den Weg gebracht werden kann."

Wir werden weiter darauf hinwirken, dass ein Gesetzgebungsverfahren beschleunigt wird.

Ich gebe aber trotzdem noch zwei Punkte hierzu zu bedenken: 

  1. Auch wenn das Gesetz beschlossen ist, dauert es immer noch zwei Jahre, bis es in Kraft getreten ist. So soll sichergestellt werden, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz vorher überprüfen kann.
  2. Das Vergesellschaftungsrahmengesetz bietet keine Lösung für die grundlegenden Probleme des Wohnungsmarktes, welche wir derzeit bundesweit und insbesondere in Berlin beobachten können. Hierzu muss (1) die Bundesebene aktiv werden, um durch gesetzliche Beschlüsse die Situation von Mieter*innen zu verbessern und diese zu entlasten. Zudem müssen wir der Berliner Senat (2) den weiteren Neubau von Wohnung vorantreiben. Dazu hat das Abgeordnetenhaus jüngst einen Gesetzesentwurf unseres Senators Christian Gaebler, das „Schneller-Bauen-Gesetz“ beschlossen, mit welchem das Ziel verfolgt wird, die Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse zu beschleunigen und die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Bauen in Berlin zu verbessern. 

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen und Antworten weitergeholfen haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen.

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