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Sven Heinemann
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Frage von Stefanie W. •

Mehrere Abgeordnete des Bundestags bewerten die AfD als verfassungswidrig - und wollen beim BVerfG offenbar ein Verbotsverfahren gegen die AfD beantragen. Werden Sie diesen Antrag unterstuetzen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage! Ich falle direkt mit der Tür ins Haus: Ich unterstütze ein AfD-Verbotsverfahren.

Meine Unterstützung fußt aber nicht nur auf meiner zutiefst sozialdemokratischen Ansicht, dass rechtsextremen Parteien der Nährboden entzogen werden muss, aus dem sie ihre Kraft ziehen, sondern vor allem auch auf der rechtlichen Ebene, und zwar nach Art. 21, Absatz 3 unseres Grundgesetzes (GG). Dieser Absatz besagt, dass „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden müssen.“

Die Hürden für eine solchen Ausschluss sind zurecht sehr hoch, da nicht einfach so Parteien ihre Finanzierung untersagt werden kann und, im nachfolgenden Absatz geregelt, letztlich das Bundesverfassungsgericht über solch einen Ausschluss entscheiden muss. Es müssen also stichhaltige Beweise vorgelegt werden, damit so ein Verfahren erfolgreich ist. Diese Beweislast sehe ich vor allem über die Einschätzungen des Verfassungsschutzes, sowohl auf Bundes- wie auch auf einzelnen Landesebenen, begründet.

So wurde die gesamte AfD vom Bundesverfassungsschutz als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft, was auch die von dieser Partei geführte Revisionsklage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster nicht ändern konnte. Im Gegenteil: Trotz der Bemühungen der AfD das Verfahren immer wieder zu verzögern, entschied das Gericht zugunsten der Einschätzung des Bundesverfassungsschutzes, da dieser auch genügend Beweise für eine solche Einstufung vorlegen konnte.

Des Weiteren wurden auch mehrere Landesverbände der AfD, etwa in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, vom jeweiligen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, also die höchste Stufe, die es hierzu auf Bundes- und Landesebene gibt. Ähnlich wie auch auf Bundesebene wurde dies gerichtlich bestätigt. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Jugendorganisation der AfD, die „Junge Alternative“, als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, was auch gerichtlich im Februar dieses Jahr so bestätigt wurde.

Die Beweislast, dass die Partei selbst wie auch ihre Anhänger (Junge Alternative) im gesichert rechtsextremen Spektrum agiert, lassen für mich keinerlei Zweifel zu, dass diese Partei darauf aus ist die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen bzw. zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Deswegen unterstütze ich ein AfD-Verbotsverfahren ausdrücklich.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen und Antworten weitergeholfen haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen.

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