Frage an Sven Heinemann von Marco S. bezüglich Umwelt
Wie werden/ würden Sie auf dem SPD-Parteikonvent am 19.08.2016 über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta votieren?
Welches Abstimmungsergebnis wünschen Sie sich aus:
a) politischen Gründen; ggf abweichend b) persönlichen Gründen?
Wie würde sich Ihrer Meinung nach die Umsetzung des CETA-Abkommens auf Berlin auswirken?
Gruß
S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage zu CETA vom 11. August 2016.
Ich lehne die Ratifizierung des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ab. Dies hat auch die SPD Friedrichshain-Kreuzberg mit einem Antrag beschlossen, der auch für eine Ablehnung auf dem SPD-Parteikonvent plädiert. Die Gründe sind:
1. Investorenschutz nach wie vor nicht akzeptabel: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat zwar durchgesetzt, dass die bisher in Handelsabkommen üblichen intransparenten Schiedsgerichte durch Handelsgerichte mit deutlich verbesserten Standards und einer Berufungsinstant ersetzt werden. Diese im jetzt ausverhandelten CETA vorgesehenen Handelsgerichtshöfe sind jedoch nach wie vor eine Paralleljustiz zur Verfassungsgerichtsbarkeit. Während ordentliche Gerichte und Verfassungsgerichte eine Abwägung von schutzwürdigen Interessen der Investoren mit anderen Schutzgütern wie Leben, Gesundheit, Umwelt und sonstige Verfassungsgütern vornehmen, sind die Handelsgerichte auf eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit gemessen an den Zielen von CETA beschränkt. Gesetzgeberische Maßnahmen können als indirekte Enteignungen angesehen werden, die nach den CETA Bestimmungen nur dann zulässig sind, wenn sie von den Handelsgerichtshöfen als im „Allgemeinwohl“ stehend verstanden und als „legitim“ betrachtet werden. Maßstab der Beurteilung ist wie beschrieben das Abkommen, nicht das Grundgesetz. Hohe Schadenersatzforderungen könnten den Gesetzgeber daher abschrecken. Ob zum Beispiel das Ziel des Berliner Wohnraumzweckentfremdungsgestztes, billiger Wohnraum, unter „Allgemeinwohl“ subsumiert und das Verbot von Ferienwohnungen als „legitim“ akzeptiert würde, ist unkalkulierbar. Schadenersatzklagen wären wahrscheinlich.
2. Nur ein Katalog öffentlicher Dienstleistungen vor Marktliberalisierung geschützt: Für bestimmte Bereiche der „Daseinsvorsorge“ sieht CETA keine neuen Marktöffnungsverpflichtungen mehr vor. Dies betrifft jedoch nur einen sehr geringen Teil. Es sind lediglich “hoheitlich erbrachte Dienstleistungen“ von der Marktöffnung gänzlich ausgenommen. Damit ist lediglich ein sehr enger Kern von Souveränitätsausübung des Staates, namentlich Polizei, Justiz und öffentliche Verwaltung nicht Gegenstand von CETA. Öffentliche Dienstleitungen wie Bildung oder das Sozial- und Gesundheitswesen fallen unter die sogenannten „public utilities“, für die in Form einer Negativliste der Marktzugang beschränkt wird. Das bedeutet, dass es eine Liste der Dienstleistungen gibt, die nicht liberalisiert werden. Öffentliche Dienstleistungen, die jetzt nicht auf der Negativliste stehen – und somit alle Dienstleistungen die vielleicht erst in Zukunft als öffentliche Dienstleistung betrachtet werden -, unterliegen der Marktöffnung. Dies hätte meiner Meinung auch negative Auswirkungen auf Berlin. Nach den Fehler der 1990er-Jahre steht die Berliner SPD uneingeschränkt für eine starke öffentliche Daseinsvorsorge. Wenn öffentliche Dienstleistungen nicht auf der der Negativliste stehen, gelten die Regeln des Investitionsschutzes. Der Negativlistenansatz macht gemeinsam mit dem sogenannten „Ratchet-Klausel“ – hinter ein einmal erreichtes Liberalsierungsniveau darf nicht mehr zurückgegangen werden – Rekommunalisierung einmal liberalisierter öffentlicher Dienstleistungen unmöglich.
3. Europäische Vorsorgeprinzip bedroht - grob gilt: In Bezug auf Gesundheit, Verbraucherschutz und Umwelt muss nach europäischer Vorstellung für ein Produkt vor seiner Zulassung nachgewiesen sein, dass es ungefährlich ist. Jenseits des Atlantiks gilt, dass Produkte solange auf dem Markt sein dürfen, bis deren Schädlichkeit bewiesen ist. CETA sieht sogenannte „effizient wissenschaftsbasierte Zulassungsverfahren“ vor. Klingt gut, ist es aber nicht. Denn nach diesem aus dem angloamerikanischen Recht stammenden Verfahren darf die Zulassung von Stoffen oder Produkten nur versagt werden, wenn ihre Schädlichkeit zweifelsfrei nachgewiesen ist. Ein Gefahrenverdacht reicht nicht aus.
4. Tariftreue bei Vergabe öffentlicher Aufträge in Frage gestellt: Im Zuge der Verhandlungen über CETA hat die neue Kanadische Regierung weitere ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert und die Umsetzung auch der verbliebenden angekündigt. Ich begrüße diese Entwicklung, leider ist sie nicht ausreichend. CETA verpflichtet grundsätzlich zur transatlantischen Ausschreibung. Nach der neuen EU-Vergaberichtlinie dürfen öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Dienstleistungen die Einhaltung von Tarifverträgen vorschreiben. Eine ähnliche Vorschrift findet sich nicht in CETA. Die Gefahr besteht, dass Tariftreueklauseln als unzulässiges Handelshemmnis eingestuft werden.
5. Vorläufige Anwendbarkeit - die Ablehnung des Abkommen schließt auch die Ablehnung seiner geplanten vorläufigen Anwendbarkeit vor der Ratifizierung ein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine ablehnende Haltung plausibel begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Heinemann