Frage an Sven Heinemann von Baerbel K. bezüglich Senioren
Wir sind eine oganisierte Gruppe ehemaliger Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen der ehemaliger DDR und kämpfen seit Jahren um die gerechte Anerkennung unserer Lebensleistung in Form einer entsprechenden Rente. Im RÜG gibt es zwar einige Festlegungen, die aber nur gering bzw. gar nicht neu formuliert und übernommen worden sind. Ist im Bundeshaushaltsplan ab 2013 eine Überarbeitung angedacht? Wenn ja : in welcher Form. Die Bundeskanzlerin versprach in der letzten Legislaturperiode werden diese Lücken überarbeitend bereinigt.
Für eine Beantwortung wäre ich Ihnen auch im Namen unsere Mitstreiter sehr dankbar.
Mit Freundlichen Grüßen
Bärbel Krause
Sehrgeehrte Frau Krause,
entschuldigen Sie bitte meine verspätete Antwort.
Auch nach fast 25 Jahren Deutsche Einheit und der Überleitung der DDR-Alterssicherung existiert in Ost- und Westdeutschland kein einheitliches Rentenrecht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der vergangenen Legislaturperiode als größte Oppositionspartei eine Großen Anfrage zum Thema „Zwanzig Jahre Rentenüberleitung - Perspektiven für die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland“ gestellt und Anträge zur Angleichung der Renten in Ost und West eingebracht.
Zu den offenen Fragen der Rentenüberleitung gehört zweifelsfrei die von Ihnen angesprochene Ungleichbehandlung, wonach rentenrechtlich pauschal bewertete Versicherungszeiten noch immer zu unterschiedlichen Rentenanwartschaften in Ost und West führen. Die Kritik von Bürgerinnen und Bürgern mit einer DDR-Arbeitsbiographie, dass Anwartschaften einzelner Berufsgruppen aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen unzureichend im Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) erfasst werden, ist nach meiner Ansicht in vielen Fällen verständlich. Fest steht aber auch: Fast unüberschaubar ist aber die Gemengelage aus unterschiedlichsten Interessen und Sonderfällen: Neben der gesetzlichen Sozialversicherung mussten im Zuge der Wiedervereinigung allein 27 Zusatzversorgungs- und fünf Sonderversorgungssysteme der DDR in bundesdeutsches Rentenrecht überführt werden.
Dennoch muss nach meiner Einschätzung aus grundsätzlichen sozialpolitischen Erwägungen und wegen sozialer Verwerfungen, die durch die Unterschiedlichkeit der beiden Rentensysteme entstanden sind, für Härtefälle künftig ein sozialer Ausgleich geschaffen werden. Im zum Jahreswechsel 2013/2014 unterzeichneten Koalitionsvertrag zwischen der SPD und den Unions-Parteien wurde vereinbart: Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben.
Zum Ende des Solidarpakts, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, soll in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte erfolgen. Zum 1.Juli 2016 soll geprüft werden, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden werden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist.
Zudem soll ein Härtefallfonds mit weiteren Mittel bereitgestellt werden, um soziale Härten und unbeabsichtigte Ungleichbehandlungen der Rentenüberleitung abzumildern. Damit kämen die Regelungen zur solidarischen Lebensleistungsrente gerade auch den Menschen mit gebrochener Erwerbsbiografie im Osten zu Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Heinemann