Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage nach meiner Meinung zum §218.
Ich persönlich bin dem lieben Gott sehr dankbar, dass ich drei gesunde Kinder habe und nie vor der Entscheidung stehen musste, eine Schwangerschaft abzubrechen.
Diese Entscheidung trifft keine Frau leichtfertig!
Mir wäre es wichtig, dass ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin klaren Regeln unterliegt aber nicht mehr im Strafgesetzbuch verankert ist. Die Beratungspflicht und die 12-Wochen-Frist müssen bleiben, so kann das ungeborene Leben geschützt werden und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird respektiert.
Zu diesem Thema muss noch einiges diskutiert werden, z. B. auch die Möglichkeit eines Abbruchs zuhause, z. B. im ländlichen Raum.
Ich habe nun in aller Kürze versucht, Ihnen meine Position zu erläutern, sprechen Sie mich bei weiteren Fragen gerne an.
Herzliche Grüße
Ihre
Susanne Schneider