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Susanne Schneider
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Frage von Jan F. •

In welchem befristeten Arbeitsverhältnis werden Abfindungen gezahlt?

Sehr geehrte Frau Schneider

mit Interesse habe ich Ihre Antwort "Übergangsgeldern" gelesen hier bei abgeordnetenwatch.de unter https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/susanne-schneider/fragen-antworten/welche-regelung-des-uebergangsgeldes-haben-sie-angenommen-und-halten-sie-diese-noch-fuer-zeitgemaess veröffentlicht haben.

Ich habe hier zwei Fragen
1) Abfindungen sind in Deutschland gesetzlich nicht verankert, sondern werden im Rahmen von Vergleichsverhandlungen gezahlt. Woher nehmen Sie die Sicherheit, dass Ihnen eine Abfindung seitens des Arbeitgebers gezahlt wird, zumal im öffentlichen Dienst diese Zahlungen äußerst selten sind?
2) Sie haben eher so etwas wie ein befristetes Arbeitsverhältnis. In einem solchen sind Abfindungen faktisch ausgeschlossen, weil es keiner Kündigung, sondern einer Vertragsverlängerung bedarf. Diese erfolgte hier wohl nicht aufgrund einer Schlechtleistung. Wieso sollte der Arbeitgeber Wähler Ihnen daher eine Abfindung zahlen?

Herzlichst, F.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr F.,

besten Dank für Ihre Nachricht. In meiner früheren Branche waren Abfindungen durchaus üblich, wenn Mitarbeiter entlassen werden mussten. Mich betraf dies glücklicherweise nie, da ich ausgesprochen erfolgreich in meinem Beruf gearbeitet habe, bis ich in den Landtag gewählt wurde. 

Sicher lässt sich über dieses Thema stundenlang diskutieren - wir beide haben eben andere Meinungen.

Viele Grüße - bitte bleiben Sie gesund!

Ihre

Susanne Schneider

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