Werden Sie sich für die Prüfung der Verfassungstreue der AfD beim Bundesverfassungsgericht einsetzen?
Politikerinnen und Politiker müssen sich bereits jetzt bei bestimmten Positionen einer Überprüfung ihrer Verfassungstreue stellen. So gilt bei Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten (Beamte auf Zeit) eine Verfassungstreuepflicht. Dementsprechend wurde auch der gewählte AfD-Kandidat in Sonneberg zunächst überprüft, bevor er sein Amt als Landrat antreten konnte.
In diesem Zusammenhang hat auch das Bundeskabinett eine Änderung des Richtergesetzes beschlossen, nach der nur verfassungstreue Bürgerinnen und Bürger zum Schöffenamt befähigt sind. In baden-württembergischen Landtag hat die FDP gemeinsam mit Grünen, CDU und SPD bereits ein solches Gesetz verabschiedet.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt sehr skeptisch. Ein Parteiverbot ist das allerschärfste Schwert in einer wehrhaften Demokratie. Die Hürden sind dafür hoch, daher waren bislang auch nur zwei Parteiverbotsverfahren erfolgreich. Das NPD-Verbotsverfahren ist damals eingestellt worden, obwohl es sich dabei um eine geschlossen rechtsextreme Partei handelte. Dieses Merkmal scheint bei der AfD bislang noch nicht erfüllt zu sein, auch wenn die Entwicklung offenbar in diese Richtung geht. Aus einem gescheiterten Verbotsverfahren würde die AfD nur gestärkt herausgehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter für Verfassungsschutz werden die weitere Entwicklung in der AfD aber genau beobachten.