Ist das Übergangsgeld der Höhe nach angemessen?
Liebe Frau Schneider
vielen Dank für Ihre Antwort (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/susanne-schneider/fragen-antworten/welche-regelung-des-uebergangsgeldes-haben-sie-angenommen-und-halten-sie-diese-noch-fuer-zeitgemaess).
Es geht auch nicht darum, dass Sie ein Übergangsgeld erhalten. Es geht um die Höhe, welches ein Mehrfaches als der Höchstsatz im ALG I ist und Abgeordnete sachgrundfrei privilegiert.
Und: können Sie mir sagen, wo ein fristlos gekündigter Mitarbeiter/in eine Abfindung erhält? Eine fristlose Kündigung ist ausschließlich bei schwerer Schädigung des Vertrauensverhältnisses, z.B. Veruntreuung möglich. Dann hat niemand ein Recht auf Abfindung und wird auch noch für drei Monate gesperrt. Sollten Sie auf Ihr Mandat anspielen, so ist dies eher mit einem sachgrundbefristeten Vertrag vergleichbar. Oder wie meinen Sie dies sonst?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Person. Wir haben zu diesem Thema einfach andere Ansichten.
Herzliche Grüße
Ihre
Susanne Schneider