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Susanne Menge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Horst M. •

Frage an Susanne Menge von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Menge,

Als einziges Bundesland zwingtNiedersachsen seine Bürger, die Hundehalter sind, ihren Hund gegen Gebür in einem zentralen Register in oldenburg anzumelden. Das Register wird von einer privaten Firma KdS geführt. Dazu habe ich Fragen an Sie:
1. Ist eine Ausschreibung durch das Land Niedersachsen erfolgt, um eine Firma
auszuwählen, die das Register führt?
2. Wie ist es möglich, dass der Geschäftsführer der Firma KdS bereits
Mitarbeiter im Bundesministerium für Forschung war und einen staatlichen
Auftrag als Privatunternhemer erhält?
3. Jeder Tierarzt in Deutschland kann feststellen, wer der Halter eines gechipten
hundes ist, sollte der Hund wo auch immer auffällig werden. Weshalb muss nun
eine weitere Institution geschaffen werden, die genau das Gleiche macht?
4. Weshalb macht Niedersachsen einen Alleingang gegenüber allen anderen Bundes-
ländern?
Danke für Ihre Antwort.

H.Martens

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Martens,

besten Dank für Ihre an mich gerichteten Fragen, auf die ich wie folgt antworte:

1. Ist eine Ausschreibung durch das Land Niedersachsen erfolgt, um eine Firma auszuwählen, die das Register führt?

Antwort:
Die Änderung des niedersächsischen Hundegesetzes, das u.a. die zentrale Registrierung der Hunde in einem zentralen Register vorsieht, wurde bereits im Sommer 2011 mit einer sehr breiten Mehrheit der damaligen CDU-FDP-Koalition und den damaligen Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen beschlossen. Der Vertrag mit dem Dienstleister "Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH" (KSN), der die Datenbank aufbaut und betreut, wurde bereits von der Vorgängerregierung geschlossen. Ob die Vergabe auf der Grundlage einer Ausschreibung erfolgte, entzieht sich meiner Kenntnis.

2. Wie ist es möglich, dass der Geschäftsführer der Firma KdS bereits Mitarbeiter im Bundesministerium für Forschung war und einen staatlichen Auftrag als Privatunternhemer erhält?

Antwort:
Ich habe keinen Grund zu der Annahme, dass der von der schwarz-gelben Vorgängerregierung geschlossene Vertrag mit der KSN rechtlich zu beanstanden ist und sehe daher keine Veranlassung mich mit diesem Vertrag eingehender auseinander zu setzen. Daher kann ich Ihre Aussage, der Geschäftsführer der KSN sei zuvor Mitarbeiter im BMBF gewesen, weder bestätigen noch dementieren. Sofern Ihre in der Frage formulierte Aussage zutrifft, sehe ich darin jedoch kein Problem. Natürlich kann und sollte es keinem Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung verwehrt werden, sich selbstständig zu machen und aus dieser Selbstständigkeit heraus öffentliche Aufträge anzunehmen.

3. Jeder Tierarzt in Deutschland kann feststellen, wer der Halter eines gechipten Hundes ist, sollte der Hund wo auch immer auffällig werden. Weshalb muss nun eine weitere Institution geschaffen werden, die genau das Gleiche macht?

Antwort:
Die Aussage, wonach jeder Tierarzt feststellen kann, wem ein aufgefundenes Tier gehört, sofern es mit einem Chip versehen ist, ist so nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass Tierärzte in der Regel über ein Gerät verfügen, mit dem sie den Chip auslesen können. Wenn das Tier jedoch bei keinem der bisher freiwilligen Register (etwa bei Tasso) erfasst ist, dann ist der Halter bisher kaum ermittelbar. Genau diesem Problem soll das zentrale Register abhelfen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen war es auch nicht möglich, die bereits z.B. bei Tasso freiwillig hinterlegten Daten für ein landesweites zentrales Hunderegister zu nutzen.

4. Weshalb macht Niedersachsen einen Alleingang gegenüber allen anderen Bundesländern?

Antwort:
Mir ist bekannt, dass mindestens auch Sachsen-Anhalt eine zentrale Registrierung aller nach 2009 geborenen Hunde vorsieht.
Die Intention aller Landtagsfraktionen die diesem Gesetz 2011 zugestimmt haben (siehe oben), war und ist, einen Hund seinem jeweiligen Besitzer sicher und eindeutig zuordnen zu können. Dieses ist nur mit einer kaum manipulierbaren Kennzeichnung und zentralen Registrierung möglich. Wir halten die Zuordnung für erforderlich etwa für den Fall, dass streunende Hunde Schaden anrichten, die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen oder das Hunde einfach ausgesetzt werden.
Wir haben stattdessen bewusst auf sog. Rasselisten verzichtet, da die Frage, ob ein Tier Probleme bereitet oder nicht, weniger von der Rasse als vom anerzogenen individuellen Verhalten des Tieres und damit von seinem Besitzer abhängig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Menge, MdL

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