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Frage von Rolf S. •

Frage an Susanne Kastner von Rolf S. bezüglich Sport

Sehr geehrte Frau Kastner,

Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen.

Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?

Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar,
kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schneider
2. Vorsitzender
FSG Hammelburg e.V

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schneider,

wie Ihnen meine Mitarbeitrin bereits telefonisch mitgeteilt habe, habe ich Kontakt zum Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aufgenommen. Bei dem Telefonat hatte ich Ihnen auch angeboten, meine Bürgersprechstunden zu besuchen. Da dieses noch nicht geschehen ist, möchte ich Ihnen die Erklärungen des Ministeriums auf diesem Wege erläutern: Der zuständigen Abteilung liegen zwischenzeitlich zahlreiche Anfragen hinsichtlich der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen vor. Aus diesem Grund hat eine erste informelle Anhörung auf Bundesländerebene stattgefunden, in der die Auswirkungen der Verordnung nochmals erläutert wurden: Die Kriterien der JAR-FCL wurden nach mehrjähriger Erörterung in Zusammenarbeit mit europäischen Verbänden im Jahr 2000 verabschiedet und erst nach erneuter Abstimmung mit den Bundesländern und den nationalen Luftfahrtverbänden in Deutschland eingeführt. Dieses System enthält nach wie vor zwei verschiedene Tauglichkeitsklassen für gewerblich und nichtgewerblich tätigte Luftfahrzeugführer.

Der vermeintlichen Verschärfung der Tauglichkeitskriterien für alle nichtgewerblich tätigen Luftfahrzeugführer wurde von Seiten des Ministeriums dahingehend widersprochen, dass die Kriterien nur dann überprüft werden, wenn es vom zuständigen Arzt für erforderlich gehalten wird, d.h. wenn davon ausgegangen werden muss, dass eine Person aufgrund der gesundheitlichen Lage derzeit nicht flugtauglich ist. Dies entspricht somit einem geringeren Untersuchungsumfang als in der Vergangenheit, da es sich um eine sogenannte "wenn indiziert" Regelung handelt.

Die von Ihnen erwähnten unterschiedlichen Kriterien und die strengere Handhabung in Deutschland wurde ebenfalls angesprochen. Die flugmedizinischen Kriterien in den Nachbarstaaten im Vergleich mit den in Deutschland geltenden Kriterien sind tatsächlich recht unterschiedlich. Eine Harmonisierung für diesen Bereich wird von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Angriff genommen. Eine Streichung der Tauglichkeitsuntersuchung für Luftsporttreibende kann von Seiten des Ministeriums jedoch nicht befürwortet werden, da Deutschland eines der am dichtest besiedelten Länder ist und sich die Anforderungen an das Luftfahrtpersonal insgesamt bewährt haben. Angesichts der derart großen Zahl von Privatfliegern in Deutschland ist mit einer lockereren Handhabung nicht zu rechnen.

Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass in einzelnen Fällen die Bearbeitung der Flugtauglichkeitsprüfung bei den zuständigen Stellen unverhältnismäßig lange dauert; insbesondere dann, wenn nach Feststellung der Untauglichkeit eine neue Untersuchung notwendig war. Das Ministerium sucht derzeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt nach einer Verbesserung des Verfahrens.

Wie mir das Ministerium mitteilte werden in den kommenden Monaten weitere Gespräche auf Länderebene unter Einbeziehung der Fliegerartztverbände und der Bundesverbände geführt werden, um die Verordnung zu überprüfen und ggf. zu verbessern. In der Hoffnung, dass diese Ausführungen für Sie hilfreich waren verbleibe ich bis auf weiteres

mit freundlichen Grüßen

Susanne Kastner