Die 2G-Regelungen müssen beendet werden, wenn das Infektionsgeschehen nachlässt. Das gilt im Übrigen für alle freiheitseinschränkenden Maßnahmen - sie können immer nur mit einem entsprechenden wichtigen Grund aufrechterhalten werden.
Nein, ich kann nicht verbindlich ausschließen, dass die mRna Impfstoffe einen wesentlich geringeren Impfschutz bei Omikron aufweisen.
Fakt bleibt: Impfungen sind der effektivste Schutz vor gesundheitlichen Schäden durch COVID19.
Es ist aber mittlerweile klar, dass die Zweifach-Impfung bei Omikron zwar kaum mehr gegen die Infektion, aber weiterhin recht gut gegen einen schweren Krankheitsverlauf schützt. Die (meist noch relativ frische) Boosterimpfung wirkt auch gegen eine Infektion, und nochmals deutlich besser gegen schwere Verläufe und Tod.
eine Impfpflicht ist ein schwerer Eingriff des Staates in die körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung der Menschen. In diese Grundrechte kann nur aufgrund eines formellen Gesetzes zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit insbesondere derjenigen Personen, die nicht geimpft werden können, eingegriffen werden.
Dennoch möchte ich betonen, dass eine 3-G-Regelung keinesfalls andere Arbeitsschutzmaßnahmen obsolet macht