Frage an Susanna Kahlefeld von Sarah M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Wie beurteilen Sie die Zunahme und zusehende Digitalisierung von Werbung im öffentlichen Raum? Und wie stehen sie zu der laufenden Neuausschreibung von über 8000 Werbeanlagen in Berlin?
Sehr geehrte Frau M.,
im Oktober 2016 hat der Senat sämtliche Werbeflächen der Stadt – auch die bisher von den Bezirken vermieteten – ausgeschrieben. Das Verfahren soll bis Ende diesen Jahres abgeschlossen sein. Wie der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/11997 zu entnehmen ist, handelt es sich dabei um insgesamt 169 Großwerbevitrinen (hinterleuchtet / digital), 883 Standardwerbevitrinen und Werbesäulen (hinterleuchtet / digital), 2500 Litfaßsäulen und 430 Uhren. Durch die Festlegung der maximalen Anzahl der Standorte erfolgt eine Reduzierung der Großwerbevitrinen um mehr als 30 %, der Standardwerbevitrinen und Werbesäulen um mehr als 10 % und der Litfaßsäulen um etwa 2 %.
Ich halte den Beschluss der BVV Kreuzberg, keine sexistische Werbung im Bezirk zu dulden, für vernünftig. Ansonsten geht es m.E. um eine Abwägung zwischen einem Übermaß an Werbung, dem Inhalt (Sexismus sollte ausgeschlossen sein) und Gegenwert, den der Bezirk/das Land erhält. Z.B. die Wartung von Brunnen, aber auch andere Sach- oder Dienstleistungen wie Weihnachtsbeleuchtung. Monopole sollte es ebenfalls nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Susanna Kahlefeld