Frage an Stephanie Schuhknecht von Roland A. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Fr. Schuhknecht,
Inwieweit dürfen/können Bürger ein Vertrauen in einen "rechtsverbindlichen Bebauungsplan" haben, wenn eine bayer. Gemeinde gemäß BauGB "§ 125 Bindung an den Bebauungsplan" hinter den Festsetzungen zurückbleiben darf.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage und bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung.
Leider erkenne ich in Ihrer Fragestellung keinen konkreten Sachverhalt, was es mir leider schwer macht hier auch konkret zu antworten.
Wenn Sie eine Änderung dieses Paragrafen erwirken wollen, dann muss ich leider darauf hinweisen, dass das BauGB ein Bundesgesetz ist damit auch nicht vom Bayerischen Landtag geändert werden kann, sondern nur vom Bundestag.
Der genannte Paragraf betrifft ja die Erschließungsanlagen innerhalb eines Bebauungsplangebiets und es sind dort auch Bedingungen genannt, unter denen - und nur unter denen - eine Gemeinde von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen darf.
Falls Sie Zweifel daran haben, dass Ihre Gemeinde in Ihrem Fall rechtmäßig gehandelt hat, dann kann ich Ihnen als Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtags empfehlen eine Petition einzureichen (https://www.bayern.landtag.de/info-service/petitionen/), die dies prüfen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Schuhknecht