Wie stehen Sie zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition und der damit verbundenen massiven Einschränkung von Frauenrechten?
Der Entwurf des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes der Ampelkoalition sieht für Frauen folgendes vor:
- kein Recht mehr auf Intimität und Schutzräume (Toiletten, Krankenhaus, Gefängnis, Frauenhäuser...)
- keinen fairen Wettbewerb im Sport mehr
- keine Parität in Politik und Wirtschaft (durch Besetzung von Quotenplätzen durch biologische Männer)
wenn sich jeder Mann ohne weitere Kontrolle per Sprechakt zur Frau erklären kann.
http://fairplayfuerfrauen.org/gesetzentwuerfe-fdp-und-gruene/
Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Frau M.,
niemand verliert etwas, weil anderen gleiche Rechte zugestanden werden. Erfahrungen aus anderen Ländern, die bereits entsprechende Gesetze haben, widerlegen ganz klar die Befürchtungen, die sie äußern. Der Entwurf für das von der Regierung geplante Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, das Verfahren für die Änderung der Vornamen und Berichtigung des Geschlechtseintrags deutlich zu vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden der Antragstellenden abhängig machen. Für die Betroffenen folgt nach dem Kampf um die neue Identität häufig ein weiterer Kampf um die Anerkennung der neuen Realität durch die Umwelt. Das wollen wir ändern: Unser Gesetzentwurf definiert eine vorsätzliche oder fahrlässige Verweigerungshaltung als strafbare Ordnungswidrigkeit. Es muss einen Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen geben. Bund, Länder und Kommunen sind zum Ausbau der bisherigen Beratungsangebote verpflichtet, eine Regelung für trans- und intergeschlechtliche Eltern wird eingeführt.
Darüber hinaus sind der Schutz vor Gewalt und der Kampf gegen Gewalt an Frauen für uns Grüne ein elementares Thema. Dafür haben wir uns in den letzten Jahren aus der Oppositionsrolle stark gemacht und dafür haben wir in den Koalitionsgesprächen gerungen und wesentliche Erfolge verzeichnet. Unsere Idee von einer wirksamen, intersektionalen Gleichstellungspolitik wird getragen von dem Grundverständnis, dass Gleichstellung nur dann gelingen kann, wenn das Selbstbestimmungsrecht jeder einzelnen Person respektiert wird, geschlechtsspezifische Diskriminierungen und Gewalt gegenüber Frauen gezielt verhindert und als gesamtgesellschaftliches Problem wahrgenommen werden. Daher war es für uns bei der Regierungsbildung Bedingung, einen Großteil unserer Kernforderungen einzubringen und ein deutlich progressives, frauenpolitisches Zeichen setzen zu können.
Dazu zählte vor allem die Verpflichtung, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos umzusetzen und endlich eine Lösung für die Frage der Frauenhausfinanzierung zu finden. Wir sind daher mehr als zufrieden, dass es nach über 30 Jahren erstmals einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung geben wird, an der sich auch der Bund regelhaft beteiligt. Wir sind überzeugt, hier den entscheidenden Schritt vorangekommen zu sein und eine gute gesetzliche Regelung entwickeln zu können. Für uns war es zudem wichtig, geschlechtsspezifische Gewalt und Taten, die aus Frauenhass begangen werden, an ihren Ursachen zu bekämpfen und einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Präventionsarbeit zu legen. Ebenso sehen wir Akteur*innen an den Schnittstellen in der Pflicht, sich regelmäßig fort- und weiterzubilden, um dadurch eine höhere Sensibilisierung für den Umgang mit Betroffenen sowie ein Bewusstsein für das Vorkommen von geschlechtsspezifischer Gewalt, auch in Familien, zu erreichen. Daher soll festgestellte häusliche Gewalt zukünftig in Umgangsverfahren zwingend berücksichtigt werden müssen. Wir konnten ebenfalls erreichen, dass geschlechtsspezifische Beweggründe in den Katalog der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 StGB explizit aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Aeffner