Werden Überarbeitung/Verbesserungen Zuverdienst (nicht nur im Ehrenamt) , Mehrbedarfe, Entbürokratisierung, Digitalisierung auch im SGB XII stattfinden? Grundsicherung Erwerbsminderung, Alter
warum werden Menschen in SGB XII weiterhin benachteiligt und nicht wenigstens ein Freibetrag beim Zuverdienst wie im ALG II eingeführt?
die Bürgergeld Diskussion/Entscheidung macht die Ausgrenzung/Benachteiligung von alten und erwerbsgeminderten Menschen wieder sehr deutlich
Sehr geehrte Frau S.
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des SGB XII wurde davon ausgegangen, dass die Betroffenen nicht in der Lage sind, in nennenswertem Umfang zu arbeiten und Einkommen zu erzielen. Da die Grundsicherung darüber hinaus als letzte Sicherung gedacht ist, kommen höhere Freibeträge, wie Sie sie vorschlagen, nur einem geringen Teil der Leistungsbezieher*innen zugute.
Dennoch haben wir mit den anderen Ampelfraktionen im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Möglichkeit für erwerbsgeminderte Personen sowie für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung, mit einer Erwerbstätigkeit ihr Einkommen zu verbessern, ausweiten wollen. Das Bürgergeld soll außerdem digital und unkompliziert zugänglich sein, unnötige bürokratische Hürden werden wir beseitigen.
Vor allem aber sind wir uns bewusst, dass die aktuellen Regelsätze, vor allem in Anbetracht der rasenden Inflation, viel zu niedrig sind, um eine menschenwürdige Existenz zu führen. Deshalb treten wir innerhalb der Ampelkoalition für eine schnelle Erhöhung der Bedarfssätze ein. Diese kommt dann allen Leistungsbezieher*innen zugute, also auch denen, die nicht mehr in der Lage sind, weiterhin zu arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Aeffner