Porträt von Stephanie Aeffner
Stephanie Aeffner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus S. •

Sehr geehrte Frau Aeffner! Kann radioaktiv kontaminiertes Metall nach der Behandlung durch Einschmelzen und Abtrennen der radioaktiven Schlacke noch Plutonium enthalten?

Sehr geehrte Frau Aeffner!

Es ist Stand der Wissenschaft, daß radioaktives Metall aus dem Abriß von Atomkraftwerken auch nach der Behandlung durch Einschmelzen, dem Abtrennen radioaktiver Schlacke und anschließendem "Freimessen" den Alphastrahler Plutonium enthalten kann. Plutonium kann so durch die seit Jahren in Deutschland gängige Praxis ins Metallrecycling eingeschleppt werden und schließlich auch in Gebrauchsgegenständen des Alltags wie etwa Kochtöpfen enthalten sein.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfragen.

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollen tiefengeologisch eingelagert werden. Für die tiefengeologische Einlagerung eines Teils der hierzulande in den Zwischenlagern und Landessammelstellen lagernden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ist das Endlager Konrad in Salzgitter vorgesehen. Schwachradioaktives Material muss in einem Freigabeverfahren als unbedenklich eingestuft werden.

Da Plutonium auch in natürlicher Umgebung vorkommt, gibt es strenge Grenzwerte. Die Grenzwerte für Plutonium in Lebensmitteln wurden in der EU-Durchführungsverordnung 351/2011 zuletzt im April 2012 auf 1 bzw. 10 Bequerel pro Kilogramm stark abgesenkt. Zuvor galten länderspezifische Werte von bis zu 80 Bequerel pro Kilogramm.

Für die Sicherheit von Verbraucherprodukten, wie Kochtöpfen, und die Sicherheit von Lebensmitteln werden das Schnellwarnsystem (Safety Gate) und RASFF genutzt. Auch Schwermetalle wie Plutonium können einen Grund darstellen, um Produkte vom Markt zu nehmen. Mehr unter: https://ec.europa.eu/safety-gate/#/screen/home.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Aeffner, MdB

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