Hallo Frau Aeffner, da ich diese Frage schon sehr oft erfolglos gestellt habe, versuche ich es hier. Wird auch die Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung SGBXII zum Bürgergeld?
wann werden die Benachteiligungen/Diskriminierungen im SGBXII beseitigt? fehlender Freibetrag, Anrechnung Sachgeschenke, Ausschluss von Förderungen?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Das Bürgergeld an sich betrifft zunächst die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also Leistungen nach dem SGB II. Es soll auch eine Reform der Arbeitsvermittlung sein sowie die Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung stärken.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass das Bürgergeld die Würde des und der Einzelnen achten und zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen soll. Wir sind der Auffassung, dass die Bürgergeld-Reform eine sehr grundlegende sein muss und dabei auch die Höhe der Regelsätze debattiert werden muss. Auch die Fragen Anerkennung von Mehrbedarfen und Hinzuverdienstmöglichkeiten werden wir im Rahmen der Bürgergeld-Reform bearbeiten. Das Schonvermögen wollen wir erhöhen und dessen Überprüfung entbürokratisieren, digitalisieren und pragmatisch vereinfachen.
Menschen müssen auch in schwierigen Situationen, etwa bei steigenden Preisen, jederzeit am Leben teilhaben können. Die aktuellen Regelsätze können die derzeitigen Preissteigerungen nicht mehr auffangen. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf. Das betrifft natürlich auch Leistungen nach dem SGB XII.
Herzliche Grüße
Stephanie Aeffner