(...) Die maßgebliche Klarstellung, die wir mit diesem Gesetz vornehmen, ist folgende: Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll und durch den Eingriff das Kindeswohl nicht gefährdet wird. (...)
(...) Wäre dies der Fall, könnte dies zu absurden Ergebnissen führen. Dem fanatisch religiösen Elternpaar müsste es eher gestattet werden, eine Beschneidung ihres Sohnes vornehmen zu lassen, als gemäßigt gläubigen Eltern. Das kann nicht gewollt sein. (...)
(...) Abgesehen davon ist ein Abgeordneter nicht zur Neutralität verpflichtet. Er ist kein politisches Neutrum, sondern gerade Parteien- und Interessenvertreter. (...)
(...) Derzeit kursieren verschiedene Meinungen darüber im Netz, ob ein Kündigungsrecht beim ESM bzw. (...) Der ESM ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Die Kündigung des ESM ist bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage völkerrechtlich möglich, selbst wenn keine Kündigungsklauseln in dem Vertrag enthalten sind. (...) Grundsätzlich muss man beim ESM zwischen Geberländern und Nehmerländern unterscheiden. (...)
(...) Der Vorschlag einer Kulturflatrate ist einer von vielen, die wir im Rahmen um die Debatte des Urheberrechts im Zeitalter des Internet diskutieren sollten. Ich bin allerdings der Meinung, dass eine Pauschalierung – die immer auch Unbeteiligte mit trifft – nicht nötig ist. (...)