Wie möchten Sie in Zukunft die Verbreitung von terroristischen Inhalten in sozialen Netzwerken vermeiden?
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage. Es handelt sich hierbei um ein wichtiges Thema. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum und ein bedeutender Verbreitungskanal für terroristische Inhalte.
Bereits im vergangenen Jahr wurde dahingehend auf europäischer Ebene die Verordnung 2021/784 beschlossen, die einheitlich Vorschriften zur Entfernung von terroristischen Online-Inhalten schafft sowie den Missbrauch von Hostingdiensten zur öffentlichen Verbreitung solcher Inhalte bekämpft. Die Regelungen sehen Pflichten für die Anbieter und konkrete Maßnahmen der Mitgliedstaaten vor.
Im Kern werden die zuständigen nationalen Behörden dazu ermächtigt, gegenüber allen Internetunternehmen, die ihre Dienste in der EU anbieten, die unverzügliche Entfernung terroristischer Inhalte (auch grenzüberschreitend in anderen EU-Staaten) anzuordnen. Konkret bedeutet dies: Innerhalb von einer Stunde nach einer Entfernungsanordnung der nationalen Behörden muss ein Inhalt vom Anbieter entfernt werden. Dies ist ein wichtiger Fortschritt für die Rechtsdurchsetzung im Netz. Zwar ist die Verordnung unmittelbar geltendes Unionsrecht, die Bundesregierung hat aber dennoch einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um die Verpflichtungen aus der Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen. Dies sind größtenteils gesetzliche Durchführungsbestimmungen. Schauen Sie doch trotzdem gerne rein: https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001632.pdf.
Darüber hinaus haben wir uns mit unseren Partnern von SPD und Grünen auf weitere grundrechtsschonende Maßnahmen einigen können. Statt der europarechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung setzen wir auf das Quick-Freeze-Verfahren. Dabei können im Verdachtsfall bestimmte Daten auf richterliche Anordnung gesichert werden. Auch auf das Konzept der sogenannten Login-Falle werden wir in Zukunft setzen.
Mit diesem Instrumentarium achten wir auf eine vernünftige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit, die nicht jeden Nutzer unter Generalverdacht stellt. In der Auseinandersetzung mit Terroristen dürfen Bürgerrechte nicht das erste Opfer sein. Wir werden die Werte unserer Demokratie nicht verteidigen können, wenn wir die Bürgerrechte im Kampf für unsere innere Sicherheit schleifen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae