Welche Schritte unternehmen Sie als Mitglied der Regierungsparteien, um (wie im Koalitionsvertrag vereinbart) Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus in dieser Legislaturperiode zu schaffen?
Sehr geehrter Herr Thomae,
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus zu schaffen. Dem Medium Volksverpetzer, welches essenzielle Aufklärungsarbeit für die Demokratie leistet, wurde kürzlich die Gemeinnützigkeit aberkannt. Dadurch geraten solche wichtigen Akteure der Demokratie in Gefahr. Daher die Frage, was Sie dafür tun, diese Vereinbarung umzusetzen?
Herzlichen Dank,
Sehr geehrter Herr K.
Vielen Dank für ihre Frage zum gemeinnützigen Journalismus. Wir arbeiten daran, wie im Koalitionsvertrag vereinbart mehr Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus zu schaffen.
Das Bundesfinanzministerium will dies in Abstimmung mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien über eine Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung erreichen. Denn obwohl bereits nicht gewinnorientierte Journalismusinitiativen als gemeinnützig anerkannt wurden, ist gemeinnütziger Journalismus bisher nicht gesetzlich definiert. Durch die Verankerung von "Nicht-gewinnorientiertem Journalismus" im Anwendungserlass schaffen wir mehr Rechtssicherheit durch klare Kriterien.
Zurzeit wird genau zu diesem Zweck eine Formulierung erarbeitet. Um auch tatsächliche Rechtsicherheit zu schaffen, ist hier Feingefühl gefragt. "Gemeinnützigkeit" ist in § 52 AO definiert: "Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern."
Diese Definition allein führt jedoch zu Abgrenzungsproblemen: Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk und private, kommerziell ausgerichtete Medienanstalten informieren mit ihrer Berichterstattung die Allgemeinheit und fördern den demokratischen Diskurs und das Wohl der Allgemeinheit.
Es geht vielmehr darum, Angebote zu unterstützen, die sich, obwohl sie einen wichtigen Beitrag leisten, am freien Markt nur schwer halten können. Hier muss eine genaue Abgrenzung erfolgen - schließlich soll eine steuerliche Begünstigung nicht den Wettbewerb verzerren, sondern nur dort greifen, wo sie tatsächlich nötig ist.
Über das laufende Abstimmungsverfahren zwischen BMF und BKM kann ich Ihnen an dieser Stelle jedoch keine nähere Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stephan Thomae