Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts: nach 1 Monat liegt die Urschrift nicht vor. Können Sie bitte helfen?
Sehr geehrter Herr Thomae, Sie haben eine beeindruckende Rede zum neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Bundestag gehalten, das Gesetz wurde erfolgreich im Bundesrat und Bundestag verabschiedet. Ich habe heute vom Bundespräsidialamt mit großem Entsetzen erfahren, dass die Urschrift des Gesetzes dem Bundespräsidenten immer noch nicht vorliegt. Hätten Sie die Möglichkeit, als Bundestagsabgeordnete, im Kanzleramt nachzufragen, wann diese Urschrift dem Bundespräsidenten weitergeleitet wird? Die Beschleunigung und Digitalisierung der Prozesse war immer ein großer Schwerpunkt der FDP, ich kann wirklich nicht nachvollziehen, dass 1 Monat im 21. Jahrhundert nicht ausreichend ist, um die Urschrift eines Gesetzes zu erstellen...
Sehr geehrte Frau S., vielen Dank für Ihre Frage.
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit am 27. Juni 2024 in Kraft treten. Über folgenden Link kommen Sie zum entsprechenden Dokument: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/104/VO.html?nn=55638
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stephan Thomae