Werden Sie dem Antrag 20/4886 der CDU/CSU Fraktion zum Thema ME/CFS zustimmen? Falls nicht: Warum?
Sehr geehrter Herr Thomae, ich gehöre zu den mindestens 500.000 an ME/CFS erkrankten Menschen in Deutschland. Der zum Thema ME/CFS gestellte Antrag 20/4886 wurde, wie Sie sicher wissen, am 19.01.2023 im Bundestag diskutiert. Alle Fraktionen waren sich einig, dass dringend etwas passieren muss, um den Erkrankten zu helfen.
Ich würde gern wissen, ob Sie persönlich dem Antrag zustimmen werden? Und falls nicht: Warum? Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank und freundliche Grüße
Daniela F.
Sehr geehrte Frau F.,
Vielen Dank Für Ihre Nachricht.
Long- und Post-COVID Krankheitsbilder müssen ernst genommen werden und es müssen ausreichend und gute Behandlungsmöglichkeiten flächendeckend verfügbar sein. Die Bundesregierung hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag erteilt, Regelungen für eine verbesserte und zeitgerechtere Versorgung zu treffen. Das soll eine koordinierte und strukturiere Versorgung sichern und verhindern, dass Betroffene auf eine „Odyssee“ gehen müssen.
Auch die Wissenschaft kann durch die Erforschung der Spätfolgen einer Infektion und von Behandlungsmöglichkeiten Perspektiven für Betroffene schaffen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung will ca. 22,5 Millionen Euro direkt für Forschungsprojekte zu Long-COVID und dem Chronischen Fatigue-Syndrom (ME/CFS) zur Verfügung zu stellen.
Im Koalitionsvertrag wurde außerdem die Einrichtung eines deutschlandweiten Netzwerks von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen vereinbart. Der in diesem Zusammenhang durch das Gesundheitsministerium geplante Förderschwerpunkt für versorgungsnahe Forschungsprojekte zu Long-Covid muss schnellst möglich umgesetzt werden. Weitere Informationen und konkret geförderte Projekte finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/long-covid-langzeitfolgen-forschung.html
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion greift ein wichtiges, lange vernachlässigtes, Thema auf. Die Plenardebatte und die öffentliche Anhörung haben gezeigt, dass es großen Handlungsbedarf gibt. Viele der Forderungen im Antrag liegen jedoch außerhalb des Kompetenzbereichs der Bundesregierung. Diese entscheidet etwa weder über die Aufnahme von ME/CFS in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung noch über die Berücksichtigung in den Curricula bzw. Lernzielkatalogen der medizinischen Fakultäten. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen kann der Bund nicht selbst umsetzen. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wollen wir uns dafür einsetzen, zusätzliche Gelder für die Forschung und Unterstützung von Betroffenen bereitstellen zu können. Die Anhörung hat insbesondere auch gezeigt, dass Anlaufstellen und Behandlungswege für Betroffene verbessert werden müssen, oftmals falsche Rehabilitationsmaßnahmen angewandt würden und die Voraussetzungen klinischer Studien verbessert und vereinfacht werden müssen. All diese Punkte werden im Antrag der Unionsfraktion aber nicht ausreichend adressiert. Daher werde ich dem Antrag nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae