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Stephan Thomae
FDP
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Frage von Linda G. •

Wann wird der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug abgeschafft und wieso äußert sich Ihre Partei dazu nicht?

Sehr geehrter Herr Thomae,

nach mehrmaligen Versuchen, Sie per E-mail zu erreichen, versuche ich es nun über dieses Forum.
In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie zugestimmt, den Sprachnachweis beim Ehegattennachzug für alle abzuschaffen.
Dies wurde nun für Fachkräfte und Geflüchtete bereits umgesetzt, was ja auch zu begrüßen ist.
Es ist allerdings unverständlich, wieso deutschen Staatsbürgern weiterhin verweigert wird, mit ihren Ehepartnern zusammen zu leben. Dies ist eine unzumutbare, sowie psychisch und finanziell unglaublich belastende Situation.
Mein Mann hat zudem eine Berufsausbildung als Maurer gemacht und arbeitet in diesem Beruf, der hierzulande ja nicht genug Arbeitskräfte findet.
Ich habe mehrmals versucht, mehrere Personen Ihrer Partei zu diesem Thema zu kontaktieren und nie eine Antwort erhalten...
Meine Fragen: Wann schaffen Sie endlich den Sprachnachweis beim Ehegattennachzug für alle ab? Und wieso äußert sich Ihre Partei dazu nicht?
Vielen Dank.

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Antwort von
FDP

Der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug gehört zum Komplex Familien- und Arbeitsmarktintegration, zu dem erste Entwürfe schon skizziert worden sind.

Dass heute der Ehegattennachzug zu Ausländern einfacher möglich ist als der Ehegattennachzug zu Deutschen erklärt sich aus der Rechtshistorie. Ursprünglich war in jedem Fall ein Sprachnachweis für einen Nachzug erforderlich. Die Rechtsprechung und insbesondere der EU-Gesetzgeber haben in der darauffolgenden Zeit Ausnahmen für den Nachzug zu Ausländern geschaffen, die für den Nachzug zu Deutschen nicht greifen. 

Wir arbeiten aktuell an einem umfassenden Konzept zur Neuregelung verschiedener migrationspolitischer Themenfelder. Wenn wir den Familiennachzug neu regeln, liegt es auch nahe, sich diese Inländerbenachteiligung zur Brust zu nehmen. 

Gerade in der aktuellen Situation, in der vergleichsweise viele Migranten in Deutschland unterbringen müssen, müssen alle migrationspolitischen Vorhaben ganzheitlich betrachtet und dem Praxistest unterzogen werden. Wir halten dabei natürlich an allen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag fest.

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