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Stephan Thomae
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Frage von Wolfgang H. •

Hallo, Wie wird beim neuen Stiftungsgesetz Missbrauch durch die Regierung verhindert?

Eine neue Stiftung muss ja jetzt im Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sein um Geld zu bekommen. Aber wer soll das entscheiden? Wenn das der Verfassungsschutz oder der Bundestagspäsident entscheidet, dann ist ein Missbrauch über die Regierung ja Tür und Tor geöffnet, da so quasi die Regierung der Opposition Geld verwehren kann. Die Regierungsparteien besetzen ja den Bundertagspräsidenten und das Innenministerium. Man muss ja bedenken, dass sich einige größten Schurken der Geschichte selber als Demokraten bezeichneten und die demokratische Opposition als Antidemokraten. Die DDR hatte sogar im Namen "Demokratisch". Antidemokratische Parteien können ja bisher schon über das Verfassungsgericht verboten werden. Über diesen Weg wäre die Gewaltenteilung gegeben. Warum wird in dem Fall nicht dieser Weg beschritten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.

Vielen Dank für Ihre Frage zum Stiftungsfinanzierungsgesetz.

Politische Stiftungen sind fester Bestandteil unserer politischen Kultur und der politischen Bildung. Dafür werden sie gefördert und erhalten dabei große Freiheiten. Klar ist aber, dass sie diese Mittel nicht entgegen der freiheitlich-demokratisch Grundordnung verwenden dürfen. Aktives Eintreten für die FDGO muss somit selbstverständlich eine Voraussetzung für eine aktive Förderung durch Mittel des Staates sein. 

Mit den Stiftungsfinanzierungsgesetz setzen wir als Koalition - gemeinsam mit der Union, und großen Teilen der Linken, die beide aktuell in der Opposition sind - die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und schaffen klare Voraussetzungen. Das zeigt, dass auch Oppositionsparteien in dieser Hinsicht kein Problem sehen.

Allein die AfD stimmte geschlossen gegen das Gesetz und kritisierte dabei die Anforderung des aktiven Eintretens für die freiheitlich-demokratische Grundordnung - ein Offenbarungseid, wenn man daran zweifelt, dass die eigene Partei aktiv für die FDGO eintritt. 

Eine konkrete Missbrauchsgefahr wird durch dieses Gesetz nicht geschaffen - einerseits ist die Stelle, die über die Förderung entscheidet, demokratisch legitimiert. Bei den bereits im Gesetz anerkannten Stiftungen war es sogar der Bundestag selbst, der diese Entscheidung traf. Darin liegt bereits ein enormer Unterschied zu der Praxis in der ehemaligen DDR, wo keine demokratische Legitimation durch freie Wahlen stattfand.

Außerdem kann die Entscheidung, wer Mittel aus der staatlichen Stiftungsfinanzierung erhält, mittels Klage beim Verwaltungsgericht und in letzter Instanz beim Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Diese Entscheidung ist also keine politische, sondern eine rechtliche, da sie auch einer rechtlichen Prüfung vor den Gerichten standhalten muss.

Dass diese ihre Prüfkompetenz ausüben, zeigt sich bereits an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur früheren Förderpraxis. Insofern ist die von Ihnen angesprochene Gewaltenteilung natürlich gegeben und potentieller Missbrauch kann effektiv durch die Justiz bekämpft werden.

(Vgl. zur Verfassungskonformität außerdem das Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland, Richter am Verfassungsgerichtshof NRW, abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/972142/4909c9adb1f12e5d20fbd95568de293d/20-4-314-B.pdf)

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae

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