Glauben Sie wirklich, dass zwei Generationen ausreichen, um sich vollständig in die Gemeinschaft zu integrieren, ohne Wurzeln im Herkunftsland zu hinterlassen?
Sehr geehrter Herr Thomae,
Glauben Sie wirklich, dass zwei Generationen ausreichen, um sich vollständig in die Gemeinschaft zu integrieren, ohne Wurzeln im Herkunftsland zu hinterlassen?
Oder sollte es vielleicht eine weitere Generation dauern, bis wirklich alle Wurzeln zum anderen Land gekappt sind?
Und was ist mit der Beibehaltungsgenehmigung?
Soweit ich weiß, ist eine Beibehaltungsgenehmigung nach dem neuen Gesetz nicht mehr erforderlich.
Aber was passiert, wenn eine deutsche Generation eine ihrer Staatsbürgerschaften aufgeben muss, während andere deutsche Staatsbürger eine zweite Staatsbürgerschaft beantragen können und diese für weitere Generationen behalten können? In diesem Fall werden sie nicht gleich behandelt.
Ich glaube, dass die beiden Themen miteinander verbunden sind. Und da die Beibehaltungsgenehmigung in der Zukunft nicht in Kraft treten soll, gibt es keinen Grund, die dritte Generation der Eingebürgert zu bitten, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.
Sehr geehrter Herr H.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, sprachlich, rechtlich und wirtschaftlich besonders gut integriert sind. Konkret sollte, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will,
1) wirtschaftlich für den eigenen Unterhalt und der Unterhalt seiner Familie selbst aufkommen können oder in Vollzeit erwerbstätig sein,
2) nicht straffällig geworden sein und sich zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung bekennen und
3) sprachlich das Sprachniveau B1 erfüllen, wobei es bei den Angehörigen der so genannten Gastarbeitergeneration ausreichen soll wenn sie sich im Alltag mündlich gut verständlich machen können.
Das Konzept der Mehrstaatlichkeit ist de facto schon jetzt der Normalfall, da viele Menschen in ihren Herkunftsländern ihre vorherige Staatsangehörigkeit gar nicht ablegen können oder eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit mit erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Nachteilen verbunden wäre. Diese Realität wollen wir auch im Recht abbilden.
Sind die erforderlichen Kriterien erfüllt, kann die Deutsche Staatsangehörigkeit dann deutlich schneller erworben werden, indem die Wartefristen herabgesetzt werden.
Kurz gefasst: Als Teil der Bundesregierung arbeitet die FDP daran, ein gutes Gesetz vorzulegen. Gute Gesetze brauchen Zeit. Trotzdem bin ich zuversichtlich, dass zeitnah ein Entwurf vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag kommen kann. Wir sind ein Einwanderungsland und möchten dies nun noch offensichtlicher zeigen und tatsächlich leben.