Frage an Stephan Thomae von Ernst P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Thomae,
Sie machen sich für eine Abschaffung oder weitgehende Liberalisierung des § 219a StGB stark.
Habe ich es richtig in Erinnerung, dass aufgrund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der das Recht auf Leben auch ungeborenen Kindern zusteht, Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor illegal sind, auch wenn sie seit 1992 nach Beratung und innerhalb der ersten drei Monate straffrei bleiben? Und wäre es nicht völlig widersinnig, für etwas nach wie vor illegales werben zu dürfen?
Freundliche Grüße,
E. P.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Stephan Thomae MdB möchte die Frage gerne wie folgt beantworten:
"Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland nicht per se illegal. Im Rahmen des §218 Strafgesetzbuch sind sie rechtswidrig, aber bleiben unter bestimmten Umständen straflos. Im Hinblick auf die Beratung bei einem Schwangerschaftsabbruch hat am 21.02.2019 der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Ärzte künftig – etwa im Internet – angeben dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Der neu gefasste §219a verbietet es Ärzten also auch weiterhin zu veröffentlichen, mit welcher Methode sie Abtreibungen vornehmen. Es geht also nicht um Werbung, sondern um reine Information, die leider immer noch nicht in vollem Maße für die Betroffenen transparent sichtbar gemacht werden darf. Wir Freie Demokraten fordern daher die Abschaffung des §219a, um vor allem die Frauen in dieser schwierigen Lage nicht alleine zu lassen."
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Robert Wilke