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Stephan Thomae
FDP
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Frage von Jutta A. •

Frage an Stephan Thomae von Jutta A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Thomae,

Sie bzw. ihre Partei haben den Arbeitnehmern bei den letzten Wahlen "mehr Netto vom Brutto" versprochen. Daran habe viele gerade aus prekären und schlecht bezahlten Bereichen geglaubt. Heute schauen Sie auf ihre Gehaltsabrechnung und erkennen, dass weder das Brutto noch das Netto mehr geworden ist. Die propagierte "Eigenverantwortung" kostet noch zusätzlich Geld.

Was tun Sie, dass es den "einfachen" ArbeitnehmerInnen besser geht?
Sind Sie bereit, die Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverhältnissen auf ein Minimum einzuschränken?
Was tun Sie, dass die Arbeitnehmerüberlassung eingeschränkt wird und gleicher Lohn für gleiche Arbeit bezahlt wird?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Jutta Aumüller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Aumüller,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. August 2013. Erlauben Sie mir dazu einige Anmerkungen.

I.

Die FDP hat ihr Versprechen gehalten und die Bürgerinnen und Bürger entlastet. Allein mit dem zum 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben wir die Bürgerinnen und Bürger (insbesondere Familien) um rund 21. Mrd. Euro entlastet.

II.

Auch durch andere Maßnahmen haben wir die Menschen in unserem Land entlastet. So liegen die Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2013 bei 39,45 %, im Jahr 2005 lagen sie noch bei 41,90 %. Die Reallöhne haben sich unter der schwarz-gelben Regierung im Zeitraum von 2010-2012 um 3,1 % erhöht. Unter der großen Koalition aus Union und SPD sind sie zum Vergleich im Zeitraum von 2006-2009 um 1,2 % gesunken.

III.

Der Wunsch nach einem unbefristeten Arbeitsplatz für jeden Arbeitnehmer, so er dies wünscht, ist verständlich und ich teile ihn. Dabei muss man jedoch Folgendes berücksichtigen: Nur sehr wenige Arbeitnehmer sind regelmäßig in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Für viele ist ein befristeter Vertrag der Einstieg in Arbeit und eine dauerhafte Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Deshalb wollen wir – in Reaktion auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts – das Vorbeschäftigungsverbot bei der befristeten Beschäftigung lockern und gleichzeitig Kettenbefristungen durch eine einjährige Karenzfrist effektiv verhindern. Die bestehenden Regelungen des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) bieten wichtige Möglichkeiten für Arbeitgeber z.B. in einer unsicheren konjunkturellen Lage einen Mitarbeiter zunächst befristet einzustellen, bis für ihn absehbar ist, ob er diesen Mitarbeiter auch dauerhaft beschäftigen kann.

IV.

Flexible Beschäftigungsformen stärken die Anreize für Unternehmen, neue Stellen zu schaffen, bieten Einstiegschancen für Arbeitsuchende und haben wesentlich dazu beigetragen, die Arbeitslosigkeit zu senken. Sowohl Zeitarbeit wie auch befristete Beschäftigung ändern nichts an der ganz normalen Sozialversicherungspflicht. Gleichermaßen gilt der Schutz bei Krankheit, Kündigung oder Schwangerschaft. Wir wollen diese Instrumente deshalb erhalten und, wo es sinnvoll ist, weiter entwickeln. Auch die Grenze für Mini-Jobs – derzeit 450 Euro – soll demnächst wieder regelmäßig entsprechend der Lohnentwicklung angepasst werden, um auch Mini-Jobbern die Chance zu geben, Gehaltserhöhungen zu erhalten.

Zeitarbeit ist eine Einstiegschance am Arbeitsmarkt, gerade auch für Geringqualifizierte. Rund zwei Drittel aller Beschäftigten in der Zeitarbeit waren vorher ohne Beschäftigung. Es gibt inzwischen eine verbindliche Lohnuntergrenze auf tarifvertraglicher Grundlage. Drehtürmodelle wie bei Schlecker wurden gesetzlich ausgeschlossen und die Sozialpartner wurden von der Bundesregierung in die Verantwortung genommen, durch Branchenzuschläge die sogenannte Equal-Pay-Problematik zu lösen. So schließt sich nun auf der Zeitschiene die Tariflücke zwischen Beschäftigten in der Zeitarbeit und den Belegschaften der Entleihbetriebe. All das zeigt: Durch zielgenaue Gesetzgebung haben wir Missbrauch in der Zeitarbeit unterbunden, ohne die Branche als Jobmotor zu verlieren. Diesen Weg gilt es fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae, MdB

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