Frage an Stephan Thomae von Oliver N. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Thomae,
als ehemaliges Mitglied des Petitionsausschusses der FDP-Bundestagsfraktion haben Sie im Mai 2012 die Petition 4-16-07-4022 an ihren Kollegen Dr. Röhlinger weitergeleitet.
Nachdem wir mit Ihnen in Berlin ein sehr konstruktives Gespräch führten, haben Sie uns mitgeteilt, dass sich Herr Dr. Röhlinger unserer Sache annehmen möge und sich wohlwollend für unsere Petition entscheiden solle.
Leider war dies nicht der Fall und Herr Dr. Röhlinger hat sich - entegegen Ihrer Empfehlung - gegen die Petition entschieden.
Fragen:
1. Ist Ihnen die Entscheidung bekannt und weshalb konnten Sie ihren Fraktionskollegen nicht überzeugen?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Neuber, Interssengemeinschaft von Erbbauberechtigten Wolfsburg
Sehr geehrter Herr Neuber,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Juni 2013. Erlauben Sie mir dazu einige Anmerkungen.
I.
Die FDP-Bundestagsfraktion ist arbeitsteilig eingerichtet. Dies bedeutet, dass die Abgeordneten ihre Aufgaben selbständig wahrnehmen. Sie tauschen sich dabei auch unter einander aus, die Entscheidung liegt im Einzelfall aber immer beim jeweiligen Berichterstatter.
II.
Ich habe bei meinem Ausscheiden aus dem Petitionsausschuss alle von mir betreuten Verfahren an meine im Petitionsausschuss verbleibenden Kollegen übergeben. So habe ich die Petition 4-16-07-4022 an Herrn Dr. Röhlinger übergeben. Dabei habe ich ihm meine Haltung zu dieser Frage deutlich gemacht und ihn gebeten, sich um ein entsprechendes Votum im Ausschuss zu bemühen.
Herr Dr. Röhlinger hat mich im Vorfeld der Abstimmung nicht in seine Entscheidung eingebunden. Er ist aber als zuständiger Berichterstatter in seiner Meinungsbildung frei.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae, MdB