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Stephan Stracke
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Frage von Ferdinand D. •

Frage an Stephan Stracke von Ferdinand D. bezüglich Soziale Sicherung

Was unternehmen Sie bei Ungerechtigkeiten bei der geplanten Rente mit 63??? Ich werde im Mai 63 Jahre alt. Seit meinem 17. Lebensjahr habe ich ohne Unterbrechung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Trotzdem kann ich die geplanete Rente mit 63 nicht in Anspruch nehmen weil ich ca. 15 Jahreselbständig war und in dieser Zeit (nicht unerhebliche!) FREIWILLIGE Beiträge entrichtet habe. Um als "besonders langjährig Versicherter" zu gelten zählen aber nur PFLICHTBEITRÄGE (oder auch Zeiten wo man direkt keine Beiträge geleistet hat, wir z.B. Arbeitslosigkeit). Was unternehmen Sie gegen diese Zweiklassenbehandlung und diese Ungerechtigkeit!! Danke für eine zeitnahe Antwort.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dax,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mich der von Ihnen dargestellten Problematik als arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe angenommen, da auch ich an dieser Stelle einen konkreten Prüfungsbedarf sehe. Mit der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren bei 45 Versicherungsjahren sollen diejenigen Versicherten privilegiert werden, die durch langjährige Beitragszahlungen auch eine besondere Bindung zum System der gesetzlichen Rentenversicherung hatten. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf zum Rentenpaket konzentriert sich die besondere Vergünstigung aber allein auf die Beitragszahler, die regelmäßig Pflichtbeiträge nach ihrem Erwerbseinkommen entrichten.

Der Entwurf orientiert sich an der bereits bestehenden Unterscheidung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen bei der abschlagsfreien Rente mit 65 Jahren bei 45 Beitragsjahren. Angesichts der nunmehr vorgesehenen Berücksichtigung (sogar) von Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren ist es aber nicht mehr recht einsichtig, dass freiwillige Beitragszahlungen bei den 45 Beitragsjahren unberücksichtigt bleiben sollen. Denn danach würden im Ergebnis Zeiten der Arbeitslosigkeit besser gestellt als freiwillige Beitragszahlungen.

Im parlamentarischen Verfahren bleibt nun zu klären, ob auch freiwillige Rentenzahlungen im Rahmen der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren Berücksichtigung finden können. Ich rechne damit, dass bis zur Jahresmitte eine Klärung dieser Sachfrage erfolgen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke

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