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Stephan Pilsinger
CSU
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Frage von Johannes U. •

Wo kommt Ihre extreme Ablehnung gegenüber Cannabis her?

Sehr geehrter Herr Pilsinger,

ich bin treuer Wähler Ihrer Partei. Dennoch ist es für mich unerklärlich was die CSU eigentlich so sehr gegen Cannabis hat. Ich bin ein Mensch der sich letztendlich immer auf Fakten bezieht, von daher bin ich gegenüber Ihrer Haltung sehr überrascht. Von Ihnen wird immer wieder der Kinder- und Jugendschutz genannt als Grund für Ihre Ablehnung. Auf der anderen Seite betreiben Sie aktive Politik in allen möglichen Bierzelten wo man gerne die Maßkrüge stemmt und sich offen dem Akoholkonsum hingibt und diesen als "Kulturgut" feiert - auch vor den Augen von Kindern. An Alkohol sterben jedes Jahr in Deutschland 60.000 Menschen, an Cannabis ist noch niemand gestorben und wird es auch zukünftig nicht. Warum können Sie nicht akzeptieren, dass es Menschen gibt die anstatt Alkohol zu trinken lieber zu Cannabis greifen? Ich bin mir sicher, Sie würden viele neue Wähler gewinnen wenn Sie Ihre Haltung ändern.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr U.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Meine Haltung zur Legalisierung von Cannabis war und ist vor allem durch meine Erfahrungen als Arzt geprägt und aufgrund der Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums klar ablehnend. 

Als Mediziner habe ich viele Patientinnen und Patienten mit Psychosen, die als Folge des Cannabiskonsums aufgetreten sind, erlebt. Aus der wissenschaftlichen Analyse der LMU München – Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie lässt sich herauslesen, dass insbesondere ein früher Konsumbeginn (von unter 16 Jahren) in Kombination mit einem langjährigen, wöchentlichen Cannabisgebrauch das Risiko für Angststörungen um einen Faktor von 3,2 deutlich erhöht. So hat der Cannabiskonsum auch einen entscheidenden Einfluss auf das Neuauftreten bipolarer (d.h. manisch-depressiver) Symptome.

Bei dem Diskurs um die Legalisierung war es mir wichtig, den Aspekt der Hirnschädigungen bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden immer wieder deutlich zu machen. Da das THC die Verbindungen der Synapsen im Gehirn reduziert und die Hirnentwicklung in der Regel erst mit 25 Jahren abgeschlossen ist, müsste Cannabis auch nach der Teil-Legalisierung noch bis zu einem Alter von 25 Jahren verboten bleiben. Die Bundesregierung hat sich den Jugendschutz bei diesem Gesetzesvorhaben auf die Fahne geschrieben, diesem jedoch mit dem Cannabisgesetz nicht genüge getan.

Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse aus der Evaluation dieses Gesetzes gewonnen und welche Schlussfolgerungen dann aus diesen gezogen werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Pilsinger, MdB

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