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Stephan Pilsinger
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Frage von Brigitte Z. •

Wie stehen Sie zu einem Verbot der AfD und/oder einzelner Landesverbände

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Sehr geehrte Frau Z.

die Voraussetzungen für ein Parteiverbot, wie sie vom Bundesverfassungsgericht aufgestellt wurden, sind – zumindest derzeit – bei der AfD nicht erfüllt. Zwar wird die Partei vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt, doch diese Einstufung reicht nicht aus, um die hohen Hürden eines Verbots zu überwinden. Zudem würde ein solches Verfahren, wie der Fall der NPD gezeigt hat, mehrere Jahre dauern. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Verbotsantrags könnte sich die AfD noch an der nächsten Bundestagswahl beteiligen und sich dabei als vermeintliche „Märtyrer“ inszenieren.

Ein weiterer Punkt ist die notwendige Tatsachengrundlage. Ein solches Verfahren kann nur auf umfassendem Beweismaterial des Verfassungsschutzes basieren. Zudem verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass keinerlei Informationen von V-Leuten oder verdeckten Ermittlern verwendet werden dürfen, was die Beweissituation erschwert.

Beim Entscheidungsprozess, ob man ein solches Verfahren einleitet, müssen auch immer die Folgen eines gescheiterten Verbotsantrag bedacht werden: Dies würde der AfD faktisch ein verfassungsgerichtliches „Gütesiegel“ verleihen und der Partei zusätzliche Legitimität verschaffen.

Wir müssen die AfD politisch und inhaltlich stellen, anstatt zu versuchen, sie zu verbieten. Die Ursachen des Frusts in der Bevölkerung, die der AfD Auftrieb geben, müssen durch die Lösung der drängenden politischen Probleme angegangen werden. Altbundespräsident Joachim Gauck hat es treffend formuliert: Ein Verbotsverfahren würde „noch mehr Wut und noch mehr Radikalität erzeugen – und das wäre politisch schädlich“.

Nach intensiver Abwägung sehen wir daher keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren und setzen auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Pilsinger, MdB

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