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Stephan Pilsinger
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Frage von Sven K. •

Unterstützen Sie den parteiübergreifenden Antrag für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD?

Die Ereignisse im Thüringer Landtag haben erneut gezeigt, dass die AfD kein Interesse an demokratischen Prozessen hat und mit allen Mitteln unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu untergraben versucht. Meines Erachtens ist es dringend erforderlich, endlich den lange überfälligen Schritt eines Parteiverbotsverfahrens zu gehen und den verfassungsfeindlichen Aktionen dieser Partei Einhalt zu gebieten, bevor es zu spät ist. Unterstützen Sie einen solchen Antrag?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützen wir derzeit keinen Gruppenantrag für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. Ein solches Verfahren halten wir zum aktuellen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv. 

Das Bundesverfassungsgericht setzt hohe Hürden für Parteiverbote, die bei der AfD momentan nicht erfüllt sind. Zwar führt das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall auf Rechtsextremismus. Eine Einstufung als „Verdachtsfall“ ist aber nicht gleichzusetzen mit den – erheblich höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt. Zudem dauert ein Verbotsverfahren oft mehrere Jahre, wie man bereits bei der NPD sehen konnte, während dieser sich die AfD weiter als „Opfer“ inszenieren kann. Es fehlen darüber hinaus auch ausreichende Beweismittel, die nur durch die Verfassungsschutzbehörden geliefert werden könnten. 

Ein gescheitertes Verfahren könnte der AfD sogar zusätzlichen Aufwind verschaffen. Statt auf Verbote setzen wir darauf, die AfD politisch zu stellen und die Probleme anzugehen, die viele Wähler zur AfD treiben. Politische Lösungen sind der Schlüssel, nicht ein Verbotsverfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Pilsinger, MdB

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