Sehr geehrter Herr Pilsener, Sie gehen ja offen mit Ihrer Nebentätigkeit als Hausarzt um. Haben Sie für diese Tätigkeit in den Jahren 2019 und 2020 tatsächlich weniger als 3500 Euro erhalten?
Wie hoch ist ihr zu erwartendes Einkommen aus dieser Tätigkeit in 2021? Wenn Sie das tatsächlich mehr oder weniger ehrenamtlich machen, dann dürfen Sie das auch kommunizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter G.
Sehr geehrter Herr G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind gemäß der Verhaltensregeln des Abgeordnetengesetzes dazu verpflichtet, ihre Nebenverdienste bei der Bundestagsverwaltung anzugeben. Diese werden nun nach der Gesetzesreform aus dem Jahr 2021 schrittweise auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Meine Nebeneinkünfte können Sie aufgeschlüsselt unter https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/P/pilsinger_stephan-857848 (Rubrik: Veröffentlichungspflichtige Angaben) einsehen. Im Jahr 2019 und 2020 erhielt ich in Teilzeit (50 Prozent) monatlich rund 2.500 Euro, Brutto.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pilsinger, MdB