Möchte die CDU/CSU ca. 30 % der eigenen (!) Bevölkerung im Falle einer absoluten Mehrheit wirklich wieder "kriminalisieren"
Sie haben die Fragestellung vom 17.06.2024 des Ralf B. überhaupt nicht beantwortet. Sie schrieben lediglich über die potenziellen Gefahren des Eigenanbaus in Privatwohnungen - hierzu sei angemerkt, dass Cannabis eine ganz normale Pflanze ist und ein Anbau sogar problemlos am Fensterbrett möglich wäre. Der Anbau von Cannabis funktioniert in etwa wie der Anbau von Tomaten. Darüber hinaus ist das vorliegende Gesetz der kleinstmögliche Kompromiss den das EU-Recht zulässt, aber das wissen Sie ja selber.
Zurück zur eigentlichen Frage: Sehen Sie es als sinnvoll und zeitgemäß an, wenn Millionen von Bürgern wieder kriminalisiert werden (Hausdurchsuchungen, Intimkontrollen, Freiheitsstrafe). Möchten Sie in Zeiten des Fachkräftemangels weiterhin aussichtsreiche Karrierewege zerstören, nur weil sich jmd. berauschen könnte? Mancher verträgt eben keinen Alkohol.
Ich für meinen Teil werde Deutschland in einem solchen Fall umgehend verlassen und in ein Land mit liberaleren Drogengesetzen gehen.
Sehr geehrter Herr B.,
bei dieser Thematik geht es mir um den Gesundheits- und Jugendschutz. Die Ampel-Regierung hat sich mit ihrem Vorhaben der vollständigen Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken eben diesen sowie die Austrocknung des Schwarzmarktes groß auf die Fahne geschrieben, jedoch beim abschließenden Gesetz nichts davon erreichen können.
Denn das Cannabisgesetz wurde durch die Unüberwindbarkeit des Europarechts und der zögerlichen Herangehensweise des Bundesgesundheitsministers zu einer Flickschusterei mit einem noch nicht bekannten Ausmaß von negativen Auswirkungen auf die Gesundheit, den Kinder- und Jugendschutz, dem Strafvollzug und der Bekämpfung des Schwarzmarktes.
Daher halte ich es für sinnvoll das Gesetz anzupassen und sogar für wahrscheinlich, dass sich mit der im Gesetz festgeschriebenen und dann ausgewerteten Evaluation auch bei den sich derzeit in der Bundesregierung befindlichen Parteien eine Bereitschaft ergeben wird, das Gesetz wieder rückgängig zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Pilsinger, MdB