Frage an Stephan Kreutz von Matthias M. bezüglich Verbraucherschutz
Welche Meinung haben Sie zum bestehenden Friedhofszwang in den einzelnen Bundesländern und welchen Stellenwert geben Sie Ruhestätten für Trauernde?
Sie können gern die Frage an einen Fraktionskollegen weitergeben, wenn dieser mit der Materie besser vertraut ist.
Sehr geehrter Herr Malok,
Vielen Dank für Ihre nicht alltägliche Frage. Zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass hierüber innerhalb der Partei DIE LINKE noch kein abschließender Meinungsbildungsprozess stattgefunden hat. Dennoch kann ich nachvollziehen, das jemand, der konkret mit der Problematik konfrontiert ist, einen Verstorbenen zur letzten Ruhe zu legen, ein gewichtiges Interesse an den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften dazu hat. Deshalb will ich Ihnen gerne meine persönliche Einstellung zu diesem Thema mitteilen.
Aktuell existiert innerhalb der EU ein Friedhofszwang insbesondere für die Asche von Toten nur in Deutschland, Österreich und Italien. Ich nehme an, Sie beziehen sich hier auf den Paragraphen 9 Absatz 1 des Feuerbestattungsgesetzes. Dort heißt es: "Die Aschenreste jeder Leiche sind in ein amtlich zu verschließendes Behältnis aufzunehmen und in einer Urnenhalle, einem Urnenhain, einer Urnengrabstelle oder in einem Grabe beizusetzen." Diese Regelung halten 58 Prozent der Deutschen für veraltet.(Quelle: Deutschlandradio http://wissen.dradio.de/index.9.59.de.html?drn:news_id=6723&drn)
Auch ich bin der Meinung, dass die Bestattung von Urnen bzw. von Asche zu eng reglementiert wird. Gerade von der Asche eines Verstorbenen gehen keine Gefährdungen für die Umwelt aus. Dies scheint auch in der Mehrzahl der europäischen Länder Eingang in die Gesetzgebung gefunden zu haben. Dennoch warne ich davor, auf jedwede Regelung zu verzichten. Dem Selbstbestimmungsrecht der Verstorbenen und ihrer Hinterbliebenen sollte eine Regelung zur Seite gestellt werden, die die Würde der Verstorbenen wart.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kreutz