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Stephan Harbarth
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Frage von Sina P. •

Frage an Stephan Harbarth von Sina P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Harbarth,

mich würde interessieren, warum nicht jedes Land in Europa den Euro als Währung hat?

Viele Grüße,
Sina Pirouzi, 18 Jahre

Die Frage wurde gestellt im Rahmen der Aktion duhastdiemacht.de, die u.a. von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung, dem Jugendportal des Deutschen Bundestags "Mitmischen.de" und dem Förderprogramm der Europäischen Union "JUGEND IN AKTION" unterstützt wird. duhastdiemacht.de will das demokratisches Bewusstsein bei Jugendlichen fördern und ihre Bereitschaft zum Engagement stärken. Gefördert wird das Portal von der Robert Bosch-Stiftung.

Mehr Infos zum Wahljahr 2011 hier auf duhastdiemacht.de.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Perouzi,

vielen Dank für Ihre Email vom 3. August 2011.

Die Europäische Kommission fasst die Voraussetzungen für die Einführung des Euro in einem Land der Eurozone treffend zusammen unter http://ec.europa.eu/economy_finance/euro/index_de.htm . Dort heißt es:

„Der Euro dient in (momentan) 17 der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die gemeinsam die Euro-Zone bilden, als gemeinsame Währung. … In der Euro-Zone sind jene EU-Mitgliedstaaten zusammengefasst, die die gemeinsame Währung übernommen haben. Die Euro-Zone ist jedoch nicht statisch: Laut Vertrag müssen alle EU-Mitgliedstaaten der Euro-Zone beitreten, nachdem sie die notwendigen Bedingungen erfüllt haben. Ausnahmen bilden Dänemark und das Vereinigte Königreich, die eine Ausnahmeklausel (eine so genannte „Opt-out“-Klausel) ausgehandelt haben, die es ihnen erlaubt, außerhalb der Euro-Zone zu bleiben. Ferner wird davon ausgegangen, dass Schweden der Euro-Zone in Zukunft beitreten wird, jedoch hat sich Schweden dafür noch nicht qualifiziert.

Stufenweise Erweiterung, stufenweise Integration

Ein Beitrittsland, das der Union beitreten möchten, muss zahlreiche – soziale, wirtschaftliche und politische – Aspekte seiner Gesellschaft an diejenigen der EU-Mitgliedstaaten anpassen. Mit dieser Anpassung soll sichergestellt werden, dass ein Beitrittsland erfolgreich auf dem EU-Binnenmarkt für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte agieren kann – der Beitritt ist ein Integrationsprozess. Die Übernahme des Euro und der Beitritt zur Euro-Zone bedeuten einen weiteren Schritt im Integrationsprozess, einem Prozess mit dem Ziel einer engeren wirtschaftlichen Integration mit den anderen Mitgliedstaaten der Euro-Zone. Die Übernahme des Euro erfordert außerdem umfangreiche Vorbereitungen, insbesondere wirtschaftliche und rechtliche Konvergenz.

Vorbereitung für den Beitritt

Bevor ein Mitgliedstaat den Euro übernehmen kann, muss er bestimmte wirtschaftliche und rechtliche Kriterien erfüllen. Die wirtschaftlichen „Konvergenzkriterien“ sollen gewährleisten, dass die Wirtschaft eines Mitgliedstaats ausreichend auf die Übernahme der gemeinsamen Währung vorbereitet ist und sich problemlos in das Währungssystem der Euro-Zone einfügt. Die rechtliche Konvergenz bedingt, dass die nationale Gesetzgebung, insbesondere in Bezug auf die nationale Zentralbank und Währungsfragen, mit dem Vertrag im Einklang steht. Die Ablösung einer nationalen Währung durch den Euro ist ein wichtiger Vorgang, der zahlreiche praktische Vorbereitungen erfordert, wie z. B. die Gewährleistung, dass die nationale Währung schnell eingezogen wird, dass die Preise von Waren korrekt umgerechnet und ausgezeichnet werden und dass die Menschen hinreichend informiert werden. All diese Vorbereitungen beruhen auf einem speziellen „Übergangsszenario“, das ein Beitrittskandidat der Euro-Zone übernimmt. Bei der erstmaligen Einführung des Euro wurden umfangreiche Erfahrungen gesammelt, von denen die Beitrittskandidaten der Euro-Zone heute profitieren. Insbesondere die Europäische Kommission bietet den Beitrittskandidaten der Euro-Zone umfassende Hilfe und Beratung an.

Wechselkursmechanismus (WKM II)

Einige der nicht zur Euro-Zone gehörenden Länder nehmen bereits am Wechselkursmechanismus (WKM II) teil. WKM II ist ein System zur Vermeidung von übermäßigen Wechselkursschwankungen zwischen den teilnehmenden Währungen und dem Euro, die die wirtschaftliche Stabilität auf dem Binnenmarkt stören könnten. Die Teilnahme ist zwar freiwillig, zählt aber zu den „Konvergenzkriteri-en“. Beitrittskandidaten der Euro-Zone müssen mindestens zwei Jahre ohne schwerwiegende Span-nungen an diesem System teilgenommen haben, bevor sie sich für die Übernahme des Euro qualifizieren können.“

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth