Frage an Stephan Harbarth von Michael G. bezüglich Verbraucherschutz
Im Sternartikel „Das entmündigte Volk“ vom 31.07. wird beschrieben: „Nur noch fünf Prozent der Deutschen glauben, dass sie Politik durch Wahlen maßgeblich mitbestimmen können.“ 1) Was könnte man tun, um die Menschen wieder mehr für die Politik zu interessieren? Wären direkte Volksentscheide für sie eine Ergänzung zu unserem deutschen Demokratieprinzip?
Am 8. September 2009 soll im Bundestag ein Gesetz verabschiedet werden, das den Lissabonner Vertrag rechtsverbindlich macht. Der Vertrag hat Folgen, welche die im Grundgesetz verankerten Grundwerte Demokratie und Freiheit nach Meinung vieler Experten einschränken oder gefährden und überträgt wichtige Kompetenzen auf die EU-Ebene.
So soll zum Beispiel über militärische Einsätze in Zukunft auf EU-Ebene entschieden werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil bestätigt, dass über einen Militäreinsatz im Bundestag entschieden werden muss. Allerdings wird mit der Ausnahmeregelung bei „Gefahr im Verzug“ dennoch eine Möglichkeit geschaffen, ohne Legitimierung des Bundestags die Bundeswehr einzusetzen.
2) Welche Stellung beziehen sie hierzu? Wie stehen Sie zu einem Einsatz der Bundeswehr im Inland?
Desweiteren wird oft vom Herkunftslandprinzip gesprochen, welches europaweit zumindest zunächst im Dienstleistungssektor in allen Staaten der EU eine Vermischung unterschiedlicher Rechtsformen und Bezahlung nach Herkunftsland zulassen könnte.
3) Haben Sie diesbezüglich Bedenken ob in Deutschland eine Schwächung der Gewerkschaften erfolgen würde und ob ökologische sowie Lebensmittelstandards wie sie in Deutschland bestehen weiterhin eingehalten werden?
Die Diskussion in den Medien über solch gravierende Themen zeigt, dass der Lissabonner Vertrag weitreichende Konsequenzen für die Bürger der EU hat.
4) Sehen sie weitere kritische Punkte im Vertrag und denken sie, dass dieser Vertrag positive Veränderungen in Deutschland hervorrufen könnte?
Danke für Ihre Antworten! Viele Grüße,
Thomas Strobel & Michael Graf
Sehr geehrter Herr Strobl, sehr geehrter Herr Graf,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Die Begründung für meine kritische Haltung gegenüber plebiszitären Elementen der Willensbildung können Sie aus anderen Antworten auf dieser Seite entnehmen, daher möchte ich gleich auf Ihre zweite Frage eingehen: Die EU kann einen Mitgliedsstaat nicht zu einer Handlung zwingen, die gegen das eigene Grundgesetz verstößt. Daher ist auch die Behauptung, die EU könne uns zwingen gegen unser eigenes Grundgesetz zu verstoßen, einfach falsch! Wenn wir einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren wollen, muss dies der nationale Gesetzgeber entscheiden.
Leider wurde, um auf Ihre dritte Frage einzugehen, das Herkunftslandprinzip aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie gestrichen. Die Frage geht deshalb leider noch von einer älteren Grundlage aus, die sich bis heute allerdings geändert hat.
Ich sehe im Lissabonner Vertrag keinerlei kritische Punkte, die sich negativ auf die Entwicklung Deutschlands und ganz Europas auswirken könnten. Ich bin davon überzeugt, dass Deutschland von einem starken Europa profitieren wird und glaube deshalb an zukünftige positive Veränderungen durch den Vertrag.
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Harbarth