Frage an Stephan Bischoff von Fred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bischoff,
als Spitzenkandidat ihrer Partei in Sachsen-Anhalt machen Sie schon jetzt sehr viel Wahlkampf in Magdeburg und in Sachsen-Anhalt, und ihr persönliches Engagement vor Ort wird in den nächsten Wochen sicher noch erheblich zunehmen. Das betraf und betrifft auch zahlreiche Termine tagsüber und unter der Woche. Gleichzeitig sind Sie als Mitarbeiter der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Grüne in Berlin beschäftigt.
Sicher kennen Sie das Gesetz, wonach Fraktionsgelder nicht für die Parteiarbeit verwendet werden dürfen.
In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen an Sie:
1.) Werden Sie von der Bundestagsfraktion für ihre Wahlkampfaktivitäten in Sachsen-Anhalt von ihrer Arbeit in Berlin offiziell freigestellt?
2.) Wie stellen Sie sicher, dass in ihrem Fall das Verbot der Parteienfinanzierung durch Fraktionsgelder nicht verletzt wird?
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Brockhaus
Sehr geehrter Herr Brockhaus,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen sehr gern beantworte. Die gesetzlichen Regelungen zur unterschiedlichen Finanzierung von Partei- und Fraktionsarbeit sind mir selbstverständlich bekannt und werden von uns vollumfänglich und nachweislich erfüllt. Anders als die FDP werden unsere Mittel für die Fraktionsarbeit ausschließlich für die Fraktion und nicht für den Wahlkampf oder die Parteiarbeit genutzt.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich meine berufliche Tätigkeit und mein ehrenamtliches Engagement strikt trenne. Für meinen Wahlkampf zur Bundestagswahl verwende ich meinen kompletten Jahresurlaub und meine gesamte Freizeit. Ich bin als Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einer halben Stelle bei der Abgeordneten Undine Kurth und nicht bei der Bundestagsfraktion angestellt, so dass es mir gut möglich ist, meine Wahlkampftätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen.
Ich freue mich, dass Ihnen mein Wahlkampf und meine politische Arbeit auffällt, denn die Herausforderungen eines berufstätigen Wahlkämpfers unterscheiden sich noch mal deutlich zu denen eines „etablierten“ Politikers. Glauben sie mir, dass ist auch privat eine ganz schön große Herausforderung, denn „reine Freizeit“ für Freunde und Familie habe ich in den vergangenen Wochen und Monaten kaum gehabt.
Auch bisher habe ich mein Ehrenamt als Mitglied im Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt selbstverständlich ausschließlich in meiner Freizeit betriebenen.
Im Bericht zur Parteienfinanzierung des Bundesrechnungshofes und der Bundesregierung wird aufgeschlüsselt dargelegt, wie viel Gelder die Parteien bekommen und wofür sie es verwenden. Fahrtkosten für berufliche Zwecke können ausschließlich durch die Bundestagsverwaltung erstattet werden und müssen begründet sein. Für meinen Wahlkampf kommt allein der Landesverband Sachsen-Anhalt auf, der auf einem sog. kleinen Parteitag das Budget für den Wahlkampf beschlossen hat. Darin enthalten sind zum Beispiel meine anfallenden Fahrtkosten.
Ich hoffe, ich konnte ihnen darstellen, dass es in meinem Wahlkampf zu keiner Form illegaler Parteienfinanzierung kommt und eine klare Grenze zwischen meiner beruflicher Arbeit und meiner Kandidatur besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bischoff