Frage an Steffen Scholz von Ernst H. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Scholz,
Ein Konkurrent von den GRÜNEN in Oberbayern ( Herr Jakob Hahn) möchte eine Abtreibung solange zulassen, bis die Eröffnungswehen einsetzen ( s. kandidatenwatch.de/jakob-120-16532.html)
Wie stehen Sie zu dieser Problematik?
Viele Grüße
Ernst Hümmer
Lieber Herr Hümmer,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Die Meinung der ÖDP - und auch meine eigene - unterscheidet sich in diesem Punkt grundsätzlich von der der Grünen.
Selbstverständlich stehe ich zur bestehenden Rechtslage, wobei der Schutz des ungeborenen Lebens und auch der Familie das eigentliche Ziel der Anstrengungen der Politik sein muss. Grundlage hierfür müsste die Einführung eines (dreijährigen) Erziehungsgehalts in Höhe von z.B. ? 1.000,-- monatlich sein, um jungen Eltern ihre ernstzunehmenden Existenzsorgen nach der Geburt ihres Kindes zu nehmen.
Die Zulassung einer Abtreibung bis zu den Eröffnungswehen - wie von dem Grünen-Kandidaten gefordert - ist in meinen Augen völlig übertrieben, ich lehne diese Forderung eindeutig ab. Bitte bedenken Sie auch die langfristigen psychischen Auswirkungen auf eine Frau, die eventuell einen Tag vor der Geburt abtreiben würde.
Die bestehende Gesetzgebung gibt Müttern, die sich in verschiedensten Notlagen befinden, aureichenden Schutz: Die Berücksichtigung von Notsituationen wegen gesundheitllicher Schädigungen von Mutter und Kind sowie die Möglichkeit der Abtreibung wegen erfolgter Vergewaltigung orientieren sich an den möglichen dringenden Problemen der betroffenen Frauen. Auch der Abbruch innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Befruchtung bei Teilnahme an einer Konfliktberatung ist wirklich schon ausreichend liberal geregelt.
Ich hoffe, Ihnen meinen Standpunkt konkret genug näher gebracht zu haben.
Mit freundlich
en Grüßen
Steffen Scholz