Frage an Steffen Kühne von Achim L. bezüglich Verkehr
Sind Sie der Meinung, daß mit dem sogenannten "BER DROps-Verfahren" die Lärmbelastung der Anrainer des BER auf das unvermeidbare Minimum gesenkt werden und trotzdem der Flughafen wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden kann?
Sehr geehrter Herr Lorber,
vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte entschuldigen Sie, dass ich erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten!
In der Tat denke ich, dass die Flugrouten am BER den Anrainerinnen und Anrainern bei Weitem nicht den bestmöglichen Lärmschutz bieten. Hier muss noch eine Menge getan werden - und dies wäre durchaus möglich, ohne den Flugbetrieb dadurch stark einschränken zu müssen. Auf der anderen Seite wäre eine solche Einschränkung jedoch die bestmögliche Alternative für die Lärmbetroffenen! Durch ein Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr und den Ausschluss von kapazitätserweiternden Baumaßnahmen (etwa einer 3. Startbahn) wäre ihnen am meisten gedient. Dies fordert DIE LINKE sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, unter anderem in ihrem aktuellen Bundestagswahlprogramm.
Grundsätzlich darf die Gesundheit der Menschen nicht der „Wirtschaftlichkeit“ untergeordnet werden. Um nachvollziehen zu können, weshalb viele Menschen in der Region das Gefühl haben, dass dennoch genau das passiert, reicht ein kurzer Besuch in Blankenfelde oder Schulzendorf aus. Ich bezweifle, dass sich z.B. Nachtflüge volkswirtschaftlich überhaupt rechnen. Dafür sind die damit einhergehenden Gesundheitskosten, die in den Bilanzen der Flughafenbetreiber und Airlines freilich nicht auftauchen, schlichtweg zu hoch. So gesehen alimentieren wir alle die Luftverkehrsindustrie. Das ist überaus ärgerlich und sollte durch entsprechende Regelungen beendet werde.
Das von Ihnen angesprochenen BER-DROps-Verfahren (für Interessierte: http://www.ual-online.de/ber_drops-verfahren.pdf ) schafft Lärmpausen insbesondere für die stark belasteten Gebiete - deshalb sollten sie von der Deutschen Flugsicherung ernsthaft geprüft werden. Meines Wissens hat die Deutsche Flugsicherung (und auch die Bundesregierung) diese Möglichkeit jedoch mit dem Verweis auf Sicherheitsbedenken, eventuelle Kapazitätsprobleme und angeblich anderslautende Bestimmungen im Planfeststellungsbeschluss verworfen. Weshalb die Flugsicherung ein solches Betriebsmodell ausschließt, das in London Heathrow (dem wohlgemerkt größten Europäischen Flughafen) ohne Kapazitätseinbußen funktioniert, erschließt sich mir dabei nicht. Auch den Verweis auf den Planfeststellungsbeschluss finde ich fragwürdig. Wie das Urteil zu den Flugrouten über den Müggelsee zeigt, werden Flugrouten und Bahnnutzungskonzepte eben nicht planfestgestellt. Wäre dem so, hätte dies im verfügenden Teil des Beschluss Erwähnung finden müssen.
Mit den BER-DROps würde der BER nach meinem Verständnis also sehr wahrscheinlich nicht „unwirtschaftlicher“ werden. Eine Lärmentlastung wäre damit jedoch auf jeden Fall verbunden. Auch wenn ich nicht einzuschätzen vermag, ob der Lärm damit auf das „unvermeidbare Minimum gesenkt“ werden kann, sollte der Vorschlag eingehend geprüft werden!
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kühne