Steffen Kühne
DIE LINKE
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Frage von Antje B. •

Frage an Steffen Kühne von Antje B.

Sehr geehrter Herr Kühne,
in Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2009 bitte ich Sie als Spitzenkandidat für Die Linke in meinem Wahlkreis um Ihre Stellungnahme zu folgendem Thema: Errichtung und Betreibung eines Schwarzbaus durch eine Stadt – hier: Bolzplatz auf dem Kindergartenareal gemäß gültigem B-Plan des Wohnparks Ragow:
Das Ministerium f. ländliche Entw., Umwelt u. Verbraucherschutz des Landes Brandenburg teilte mit dem Schreiben v. 21.1..08 folgendes mit - Zitat: " ... Die untere Bauaufsichtsbehörde, das Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat zwischenzeitlich bestätigt, dass die Nutzung der Fläche als Spiel-/Bolzplatz mit dem vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1992 nicht vereinbar ist. Damit ist die Stadt Mittenwalde in der Pflicht, einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Soweit dies nicht erfolgt, obliegt es dem Landkreis Dahme-Spreewald als untere Kommunalaufsichtsbehörde die notwendigen Schritte zu veranlassen. ..."
Bis zum heutigen Tag wurden keine Schritte für einen rechtmäßigen Zustand durch die Stadt unternommen.
Welche Stellungnahme Ihrerseits können Sie dazu abgeben ?
Derzeit wird durch das Nichthandeln der zuständigen Ämter der Eindruck erweckt, dass Gesetze einzuhalten ausschließlich Sache der Bürger, nicht jedoch einer Stadtverwaltung oder Ämter ist.
In der Hoffnung, eine Antwort von Ihnen vielleicht sogar ein Unterstützungsangebot zu erhalten,
verbleibe ich hochachtungsvoll
Antje Bauer

Antwort von
DIE LINKE

Guten Tag Frau Bauer,

grundsätzlich haben Sie selbstverständlich Recht, dass geltende Rechtsnormen auch für die öffentliche Verwaltung verbindlich sind. Nach Einholung näherer Informationen über Ihr Thema stellt sich mir die offenkundig sehr komplexe Gemengelage in dieser mittlerweile "unendlichen Geschichte" als nur schwer durchschaubar dar. Wie Sie wissen (und mir leider nicht mitgeteilt haben) ist das Schreiben des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbaucherschutz aus dem Jahr 2008 weder die einzige noch das aktuellste offizielle Einschätzung in dieser Angelegenheit.

Nach meinem Kenntnisstand handelt es keineswegs um einen "Bolzplatz" im Sinne einer baurechtlichen Definition, die dem von Ihnen angesprochenen B-Plan widersprechen würde. Vielmehr wurde ein Bereich innerhalb des Spielplatzgeländes geschaffen, der den Kindern zum Ballspiel dient und zu diesem Zwecke auch durch einen Zaun eingehegt wurde. Die praktizierte Nutzung ist insofern rechtlich nicht zu beanstanden und die Stadt, mit der sie ja in regem Austausch stehen, meines Erachtens auch nicht in der Pflicht, eine Zustandsänderung vorzunehmen.

Der eingezäunte Spielplatzbereich kann einen Bolzplatz, an dem in Ragow dringender Bedarf bestünde, nicht ersetzen. Mir schiene es das Sinnvollste, es würde am Ortsrand eine Anlage geschaffen, die den berechtigten Freizeitinteressen jugendlicher Fußballspielerinnen und Fußballspieler entgegen kommt - was die mit Sicherheit auch die Belastungen durch unsachgemäße Nutzung des Spielplatzes gegenüber von Ihrem Haus verringern würde.

mit freundlichen Grüßen nach Ragow und der Bitte um Nachsicht wegen der Verspätung mit dieser Antwort,

Steffen Kühne